Die seit 1980 tätige Alexander Bürkle cable solutions GmbH ist Teil der Alexander Bürkle-Gruppe und beschäftigt aktuell 150 Mitarbeiter. Als Spezialist im Bereich Kabelkonfektion bedienen wir unterschiedliche Sparten, wie z. B. Medizintechnik, Schienenfahrzeuge, Luftfahrtprodukte sowie Elektrotechnik.
Zur Verstärkung unseres Teams beginnen wir ab 1. September eine Ausbildung zum Maschinen- und Anlagenführer (m/w/d), Fachrichtung Metall- und Kunststofftechnik.
Persönliches Profil
1. Schulabschluss mit QA der Mittelschule oder höher
2. Freude an handwerklicher Tätigkeit
3. Interesse an technischen Abläufen und Funktionsweisen
Berufsspektrum Maschinen- und Anlagenführer/ Maschinen- und Anlagenführerinnen
4. richten Maschinen und Anlagen in der Produktion ein und bedienen diese, steuern und überwachen den Materialfluss
5. bereiten Arbeitsabläufe vor
6. wählen Prüfverfahren und Prüfmittel aus und wenden diese an
7. wählen Werkstoffe aus und bearbeiten diese nach technischen Unterlagen
8. wählen manuelle und maschinelle Fertigungstechniken aus und wenden diese an
9. nutzen Steuerungs- und Regelungseinrichtungen
10. warten und inspizieren Maschinen und Anlagen und beheben Störungen
11. führen qualitätssichernde Maßnahmen durch
12. berücksichtigen die Vorgaben des Umweltschutzes und der Arbeitssicherheit und der Wirtschaftlichkeit
13. dokumentieren Produktionsdaten
14. stimmen sich mit vor- und nachgelagerten Bereichen ab
Ausbildungsschwerpunkte
Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
15. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
16. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
17. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
18. Umweltschutz
19. Zuordnen und Handhaben von Werk-, Betriebs- und Hilfsstoffen
20. Betriebliche und technische Kommunikation
21. Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen
22. Prüfen branchenspezifische Fertigungstechniken
23. Steuerungs- und Regelungstechnik
24. Einrichten und Bedienen von Produktionsanlagen
25. Steuern des Materialflusses
26. Warten und Inspizieren von Maschinen und Anlagen
27. Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen