Aufgaben
Übernahme der Aufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit nach § 6 ASiG und UVV in unseren Kundenunternehmen
Beratung und Unterstützung unserer Kunden in Fragen zur Arbeitssicherheit
Ermitteln von Arbeits- und Gesundheitsgefährdungen und Entwicklung geeigneter Maßnahmen zu deren Vermeidung
Schulung von Beschäftigten und Führungskräften zu Sicherheitsfragen / Arbeitsschutz
Beratung zum Brand- und Explosionsschutz
Durchführung von Spielplatz- und Sportgeräteprüfungen
Qualifikationen
Abgeschlossenes technisches Studium oder eine Berufsausbildung als Meister*in / Techniker*in
Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit gemäß § 7 ASiG
Erste Berufserfahrung in der Funktion als Fachkraft für Arbeitssicherheit wünschenswert
Weitere Qualifikationen im Beauftragtenwesen, z.B. im Brandschutz, und zusätzliche Sachkundenachweise sowie Qualifikation als qualifizierte*r Spielplatzprüfer*in nach DIN 79161-1 und 2b von Vorteil
Routinierter Umgang mit den MS Office-Anwendungen
Kundenorientierte Arbeitsweise mit sicherem Auftreten
Ausgeprägte Flexibilität und Bereitschaft zur Außendienst bei externen Kunden
Führerschein Klasse B