Gesucht wird eine Persönlichkeit mit ausgewiesener künstlerischer und/oder wissenschaftlicher Qualifikation, welche das Fach Gehörbildung in größtmöglicher Breite vertritt. Bewerberinnen sollen mit den aktuellen Diskursen im Bereich der Gehörbildung vertraut sein und über eine vertiefte pädagogische Qualifikation verfügen, welche die gründliche Kenntnis unterschiedlicher methodischer und didaktischer Konzeptionen und deren Weiterentwicklung mit einschließt. Sicherer Umgang mit fachbezogenen digitalen Anwendungen und Medien wird erwartet. Vorausgesetzt werden ein mit dem Diplom bzw. dem Master abgeschlossenes Hochschulstudium im Bereich Gehörbildung bzw. Musiktheorie sowie umfangreiche Lehrerfahrungen im Fach Gehörbildung, vorzugsweise an Hochschulen. Das Aufgabengebiet umfasst Lehrveranstaltungen im Pflichtfachbereich der Bachelorstudiengänge, in den Lehramtsstudiengängen und im Hauptfachstudiengang Musiktheorie / Gehörbildung. Einstellungsvoraussetzungen (vgl. Art. 57 Abs. 2 BayHIG) sind der Nachweis einer besonderen Befähigung zu künstlerischer bzw. wissenschaftlicher Arbeit und zusätzliche künstlerische bzw. wissenschaftliche Leistungen. Neben einem abgeschlossenen einschlägigen Hochschulstudium und pädagogischer Eignung sind organisatorische Fähigkeiten und die Bereitschaft, sich im Rahmen der Selbstverwaltung der Hochschule einzubringen, unverzichtbar. Daneben wird Teamfähigkeit und aktives Engagement in allen Bereichen der Organisation sowie in Gremien der Hochschule erwartet. Wir freuen uns über alle Bewerbungen unabhängig von Alter, Geschlecht, ethnischer und kultureller Herkunft, Religion oder Weltanschauung, sexueller Identität oder Orientierung. Die Hochschule strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen in Kunst und Lehre an und bittet deshalb Frauen nachdrücklich, sich zu bewerben. Die Stelle ist für die Besetzung mit schwerbehinderten Menschen geeignet. Bewerbende mit einer Schwerbehinderung werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt eingestellt. Besonderen Wert legen wir auf eine hohe Sensibilität hinsichtlich eines ausbalancierten Verhältnisses von Nähe und Distanz in der Lehre. Bei einer Berufung in das Beamtenverhältnis dürfen Bewerberinnen zum Zeitpunkt der Ernennung das 52. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Für den Fall der Überschreitung der Altersgrenze erfolgt die Beschäftigung in einem privatrechtlichen Dienstverhältnis. Es ist geplant, Probelehrveranstaltungen voraussichtlich am 23. und 24. Juni 2025 durchzuführen. Möchten Sie gerne Teil einer der renommiertesten Kunsthochschulen Europas werden? Dann freuen wir uns auf Ihre vollständige Bewerbung ausschließlich über unser Onlineportal unter http://stellen.hmtm.de/. Bewerbungsfrist: 13. April 2025 Wir weisen darauf hin, dass die Hochschule leider keine Reisekosten im Rahmen des Vorstellungsverfahrens übernehmen kann. HOCHSCHULE FÜR MUSIK UND THEATER MÜNCHEN Arcisstraße 12 80333 München www.hmtm.de