Zunächst im Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von maximal sechs Jahren. Die FAU bietet eine längerfristige Perspektive durch eine anschließende Professur auf Lebenszeit der Besoldungsgruppe W3, sofern die Anforderungen einer Tenure-Evaluation erfüllt werden. Die Professur, die dem Institut für Management zugeordnet wird, soll insbesondere die Themenbereiche Versorgungsmanagement und Versorgungsforschung im Gesundheitswesen bearbeiten, wobei die betriebswirtschaftliche Perspektive im Vordergrund steht. Die Fakultät erwartet fundierte Forschung unter Anwendung der Methoden der empirischen Sozialforschung und eine hohe Anschlussfähigkeit sowie Bereitschaft zur Kooperation mit den bestehenden Professuren am Institut für Management des Fachbereichs Wirtschafts- und Sozialwissenschaften sowie anderer Fakultäten, insbesondere im Kontext des grundständigen Masterstudiengangs Gesundheitsmanagement und Gesundheitsökonomie (MiGG) sowie der beiden deutschsprachigen berufsbegleitenden Masterstudiengänge Master of Health Business Administration (MHBA) und Master in Health and Medical Management (MHMM). Auch Lehrexporte in Richtung der Medizinischen Fakultät sind erwünscht. Bei den Weiterbildungsstudiengängen ist ein über das normale Maß hinausgehendes Serviceniveau sicherzustellen (Wochenende, Abende). Es wird die aktive Mitwirkung an der weiteren Internationalisierung der Studiengänge der FAU erwartet. Die Bewerberin bzw. der Bewerber (m/w/d) soll einen wirtschaftlichen und möglichst auch medizinischen Hintergrund aufweisen, zumindest vertiefte Grundlagenkenntnisse im Bereich der Medizin, zumindest auf Masterniveau sind unabdingbar. Die Qualität der bisherigen wissenschaftlichen Arbeit im Bereich der Versorgungsforschung ist durch herausragende Publikationen in einschlägigen Journalen nachzuweisen. Darüber hinaus soll die Bewerberin bzw. der Bewerber (m/w/d) in internationalen Netzwerken und Gremien engagiert sein. Zu den Aufgaben der Professur gehört, das Fachgebiet »Versorgungsmanagement und Versorgungsforschung« in Forschung und Lehre (Bachelor- und Masterstudiengänge) angemessen zu vertreten. Die erwarteten Forschungsleistungen der Professur liegen im Bereich der Versorgungsforschung und weisen idealerweise in mehreren der folgenden Felder Schwerpunkte auf: Versorgungsmanagement (Managed Care) zur Versorgungssystemgestaltung durch die Nutzung monetärer (z. B. Pay-for-Performance) und nicht-monetärer (z. B. Qualitätstransparenz) Anreizsysteme Regionale Versorgungsforschung (Nutzung von Registerdaten bzw. Primärdaten der regionalen Gesundheitsversorgung) Gesundheitsökonomische Evaluationen Präferenzforschung zu Versorgungsstrukturen und -angeboten (Patientinnen und Patienten, Ärztinnen und Ärzte) (Medical Decision Making) Einsatz digitaler Versorgungsinnovationen zur Sicherstellung einer hochwertigen Gesundheitsversorgung Akzeptanzforschung zur Gestaltung von Lösungen für das Versorgungsmanagement bzw. die Patientenversorgung Ergebnismessung mittels patientenberichteter Erfahrungen (Patient-Reported Experiences, PREs) bzw. patientenberichteter Ergebnisse (Patient-Reported Outcomes, PROs) Die Bereitschaft zu interdisziplinärer Zusammenarbeit mit anderen Fachrichtungen der Universität, mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen und der Industrie wird erwartet. Einstellungsvoraussetzungen sind ein abgeschlossenes Hochschulstudium, pädagogische Eignung, besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird, und darüber hinaus zusätzliche wissenschaftliche Leistungen. Letztere werden durch Habilitation oder gleichwertige wissenschaftliche Leistungen nachgewiesen, die auch in einer Tätigkeit außerhalb des Hochschulbereichs oder im Rahmen einer W1-Professur erbracht sein können. Die FAU besitzt das Berufungsrecht. Die beamtenrechtlichen Voraussetzungen für eine Ernennung richten sich nach den Bestimmungen des Bayerischen Beamtengesetzes (BayBG) und des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes (BayHIG). Die Altersgrenze des Art. 60 Abs. 3 BayHIG ist zu beachten. Die FAU erwartet die Teilnahme an der akademischen Selbstverwaltung, das Engagement zur Einwerbung von Drittmitteln und eine hohe Präsenz an der Universität zur intensiven Betreuung der Studierenden. Die Bereitschaft zur englischsprachigen Lehre wird gewünscht. Die FAU verfolgt eine Politik der Chancengleichheit unter Ausschluss jeder Form von Diskriminierung. Bewerbungen von Personen mit einer Schwerbehinderung und Personen, die diesen gleichgestellt sind, werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Bewerbungen von Wissenschaftlerinnen werden ausdrücklich begrüßt. Die FAU ist Mitglied im Verein »Familie in der Hochschule e. V.« und bietet Unterstützung für Dual-Career-Paare an. Bewerbungen sind mit den üblichen Unterlagen (CV, Schriftenverzeichnis, Lehrkonzept und Forschungskonzept [jeweils max. 2 Seiten], Drittmitteleinwerbungen, Zeugnisse und Urkunden) webbasiert unter https://berufungen.fau.de bis zum 16.02.2025 erwünscht, adressiert an den Dekan der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät. Für Fragen und weitere Informationen steht der Dekan unter wiso-berufungsverfahrenfau.de sehr gerne zur Verfügung.