Die Zollverwaltung sucht zur Verstärkung ihrer Observationseinheiten Zoll (OEZ) der Zollfahndungsämter an mehreren Standorten bundesweit.
Einsatzbeamtinnen und Einsatzbeamte (weiblich/männlich/divers)
in den Besoldungsgruppen A 9g/A 11 des gehobenen Dienstes.
Tätigkeit
Einsatzbeamtinnen und -beamte einer OEZ unterstützen vorrangig die Bereiche des Zolls, die mit der mittleren, schweren und Organisierten Kriminalität befasst sind.
In den OEZ gibt es:
* Einsatzgruppen Observation
* Technische Einsatzgruppen (TEG)
Die Gruppen bewältigen sowohl eigene Einsätze als auch unterstützen sich gegenseitig. Im Team der Einsatzgruppen Observation werden verdeckt Beweise gesammelt und längerfristige Observations-, Sicherungs- beziehungsweise Schutzmaßnahmen und auch Festnahmen durchgeführt. Das Team der TEG ist für den Einsatz der komplexen Technik bei den laufenden Einsatzmaßnahmen zuständig.
Nach einer erfolgreichen Einführungsfortbildung erhalten Sie zahlreiche Möglichkeiten, sich weiter zu spezialisieren. So können Sie unter anderem Fahrsicherheitstrainer/-in, Einsatztrainer/-in Spezialeinheit für Sport und Schießen oder Einsatzsanitäter/-in werden.
Dienstorte
* OEZ Berlin-Brandenburg (beim Zollfahndungsamt Berlin-Brandenburg)
* OEZ Dresden (beim Zollfahndungsamt Dresden)
* OEZ Hannover (Zollfahndungsamt Hannover)
* OEZ Hamburg (Zollfahndungsamt Hamburg)
* OEZ Karlsruhe (beim Zollfahndungsamt Stuttgart)
* OEZ Kaiserslautern (beim Zollfahndungsamt Frankfurt am Main)
* OEZ Moers (beim Zollfahndungsamt Essen)
* OEZ Weiden (beim Zollfahndungsamt München)
Zwingende Voraussetzungen für eine Verwendung bei der OEZ
* Sie haben die Laufbahnbefähigung für den mittleren beziehungsweise gehobenen nichttechnischen oder technischen Verwaltungsdienst.
* Sie sind bereits Beamtin oder Beamter, maximal der Besoldungsgruppe A 9m Bundesbesoldungsordnung im mittleren Verwaltungsdienst beziehungsweise der Besoldungsgruppe A 11 Bundesbesoldungsordnung im gehobenen Verwaltungsdienst.
* Ihr Alter überschreitet die Höchstgrenze von 40 Jahren zum Stichtag 31. August eines Auswahljahres nicht.
* Sie besitzen, nach Feststellung des von der Zollverwaltung beauftragten Betriebsärztlichen Dienstes (BAD), die gesundheitliche Eignung für die vorgesehene Verwendung.
* Sie besitzen bereits eine aktuelle erweiterte Sicherheitsüberprüfung (Ü2) gemäß § 9 Sicherheitsüberprüfungsgesetz beziehungsweise sind bereit zu deren unmittelbaren Durchführung.
* Sie besitzen eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse 3 oder B.
* Sie erklären sich bereit, Ihren Wohnsitz im Einzugsbereich des Dienstortes zu nehmen.
* Sie haben erfolgreich am OEZ-Auswahlverfahren und an einem darauffolgenden Verwendungsfeststellungsverfahren teilgenommen.
* Die nachstehenden allgemeinen Voraussetzungen für den Zollfahndungsdienst liegen bei Ihnen vor.
Allgemeine Voraussetzungen für den Zollfahndungsdienst
* Bereitschaft zu häufigen, auch mehrtätigen - sowie kurzfristig angesetzten - Dienstreisen im gesamten Bundesgebiet sowie im Ausland.
* Bereitschaft zu Mehrarbeit beziehungsweise Bereitschaft zur Aufgabenerfüllung auch außerhalb der regulären Dienstzeiten.
* uneingeschränkte Außendiensttauglichkeit.
* Bereitschaft zum Erwerb der Waffenträgereigenschaft, zum Führen eines Dienst-Kfz und zur Teilnahme an fachspezifischen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen.
Bewerbungsfrist
Alle Bewerbungen, die bis zum 31.08. eines Auswahljahres eingehen, werden für das laufende Auswahlverfahren berücksichtigt. Spätere Bewerbungen werden für das nächste Auswahlverfahren vorgemerkt.
Bewerbungsverfahren
Bitte geben Sie Ihre Bewerbung online über unser Bewerberportal ab oder richten Sie Ihre Bewerbung per E-Mail mit dem Bewerbungsvordruck OEZ an die Generalzolldirektion, DI.A.212, SEZ-Team.
Weitere Informationen zum Auswahlverfahren finden Sie im Merkblatt.
Die Bewerberauslese erfolgt anhand eines festgeschriebenen Auswahlverfahrens (siehe hierzu Merkblatt "Auswahlverfahren der Observationseinheit Zoll (OEZ) - Einsatzgruppe Observation und Technische Einsatzgruppe (TEG)").
Ausgenommen vom Auswahlverfahren sind Bewerberinnen und Bewerber, die bereits das gesamte Auswahlverfahren innerhalb der letzten zwei Jahre erfolgreich durchlaufen haben.
Nach erfolgreichem Abschluss des Auswahlverfahrens beginnt ein Verwendungsfeststellungsverfahren, das die gesamte Qualifizierende Fortbildung umfasst. Erst nach dem erfolgreichen Abschluss der Qualifizierenden Fortbildung ist eine endgültige Verwendung als Einsatzbeamtin/Einsatzbeamter einer OEZ möglich.
Von der Teilnahme am Verwendungsfeststellungsverfahren sind Bewerberinnen und Bewerber ausgenommen, die aktuell in einer vergleichbaren Spezialeinheit eingesetzt sind. Dies wird im Einzelfall geprüft. Die notwendigen taktischen und sportlichen Fähigkeiten dieser Bewerberinnen und Bewerber sind innerhalb der Probezeit nachzuweisen.
Bei der Verwendung in einer OEZ wird eine Polizeizulage und eine Erschwerniszulage gezahlt.
Im Rahmen des Bundesgleichstellungsgesetzes ist die Bundesfinanzverwaltung bestrebt, den Anteil der weiblichen Bediensteten - insbesondere auch auf höherwertigen Dienstposten - zu erhöhen und fordert deshalb Frauen besonders zu Bewerbungen auf.
Eine Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich, allerdings aufgrund der besonderen Aufgabenstellung der OEZ lediglich in ausgewählten Arbeitszeitmodellen. Jeder Einzelfall wird geprüft.
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