* Kostenträgerermittlung und Kostensicherung
* Abrechnung von stationären Leistungen nach BPFIV und KHEntG
* Abrechnung von ambulanten Leistungen
* Aufnahme Forensik mit den zuständigen Formularen (Beschlüsse, Urteile)
* Bearbeitung der Kostenübernahmen und Kostenübernahmeerinnerungen
* Durchführen der Datenübermittlung nach § 301
* Bearbeitung von Fehlerprotokollen
* Prüfen von Sozialhilfeanträgen, Grundsicherung, usw.
* Bearbeiten und Erfassen der Patientenaufnahmen
* Bearbeiten des Schriftverkehrs mit den Kostenträgern