Informationen zum Job Stellenausschreibung Bei der Staatsanwaltschaft Siegen ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle in der Laufbahngruppe 1. 1 (einfacher Justizdienst) als Justizhelferin / Justizhelfer (m/w/d) (Entgeltgruppe 4 TV-L) befristet bis zum 31.12.2025 in Vollzeit zu besetzen. Eine Verlängerung der Befristung ist nicht ausgeschlossen. Die Ausschreibung richtet sich an befristet beschäftigte Justizbeschäftigte sowie externe Bewerberinnen und Bewerber. Das Arbeitsverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Bei Vorliegen der tariflichen Voraussetzungen erfolgt eine Eingruppierung als Justizbeschäftigte / Justizbeschäftigter in der Entgeltgruppe 4 TV-L. Das monatliche Anfangsgehalt (brutto) beträgt im Regelfall 2.849,24 € (Stand: 01.02.2025). Die Arbeitszeit beträgt derzeit 39 Std. 50 Min. / Woche. Flexible Arbeitszeit ist obligatorisch. Aufgabenbereich Mitarbeit im Aktenzutrag und -abtrag -Transport von teilweise auch umfangreichen Akten und Schriftgut - Mitarbeit im Aktenarchiv Mitarbeit in der Postausgangsbearbeitung allgemeine Botentätigkeit Mithilfe bei hausinternen Umzügen Fahrdiensttätigkeit Erledigung von Aufgaben nach Einzelzuweisung Im Zuge der Digitalisierung und der sukzessiven Einführung der elektronischen Akte arbeiten Sie ebenfalls an EDV-Arbeitsplätzen im elektronischen Posteingang und der sog. Scanstelle. Anforderungen erfolgreicher Hauptschulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand abgeschlossene Berufsausbildung Volljährigkeit zum Zeitpunkt der Einstellung Belastbarkeit auch in Stress-Situationen Team- und Kommunikationsfähigkeit Verantwortungsbewusstsein und Einsatzbereitschaft selbstständiges und eigenverantwortliches Arbeiten Bereitschaft und Fähigkeit zur Einarbeitung in neue Aufgabenfelder Grundkenntnisse im Umgang mit dem PC (Office-Anwendungen) Führerschein der Klasse B Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landes-gleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind ausdrücklich erwünscht. Eine Abbildung der Vielfalt in unserer Gesellschaft bei unseren Beschäftigten ist uns wichtig. Deshalb sind Bewerbungen von Menschen unabhängig von Alter, ethnischer Herkunft, Nationalität, Geschlecht, geschlechtlicher Identität und sexueller Orientierung, Religion, Weltanschauung oder sozialer Herkunft ausdrücklich willkommen. Ihre schriftliche Bewerbung richten Sie bitte spätestens bis zum: 03.04.2025 mit Lebenslauf, Fotokopien der Schulabschlusszeugnisse, einer Fotokopie des Führerscheins, Unterlagen über Ihre bisherige Tätigkeiten sowie mit dem ausgefüllten und unterschriebenen Vordruck: „Erklärung zu Schulden und Vorstrafen“ an die: Leitende Oberstaatsanwältin Berliner Straße 22 57072 Siegen. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an: Herrn Schmidt Tel.: 0271/3373-337 (E-Mail: verwaltungsta-siegen.nrw.de )