Informationen zum Job Bei der Kreispolizeibehörde Mettmann ist zum 01.04.2025 eine Stelle als Regierungsbeschäftigte / Regierungsbeschäftigter in der Direktion Kriminalität als Sachbearbeiterin / Sachbearbeiter in der Führungsstelle K in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis in Teilzeit mit 19,92 Stunden mit Dienstort in Mettmann zu besetzen. Das Beschäftigungsverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Die Stelle ist bewertet nach EG 8 TV-L. Aufgaben Annahme von Geschäftseingängen über E-Post und Outlook Koordination und Zuweisung von Telearbeitsplätzen, Homeoffice-Notebooks und PC-Arbeitsplätzen Pflege von Personaldaten in polizeiinternen Systemen und Dateien Unterstützung des Direktionsleiters sowie des Leiters der FüSt K, u.a. durch Bearbeitung eingehender Telefonate / Anfragen interner und externer Stellen, Koordination von Terminen, Organisation von Besprechungen, Protokollfertigung in Besprechungen Koordination der örtlichen (ET NRW) und zentralen Fortbildung (LAFP NRW), u.a. durch Bedarfserhebung und Terminverteilung Verteilung der Auszubildenden (Bachelor) auf die Dienststellen der Direktion K Rechnungswesen Vertretung des inneren Dienstes der FüSt K Formelle Voraussetzungen Abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r, Justizfachangestellte/r, Rechtsanwalts-/Notarfachangestellte/r, oder eine abgeschlossene Ausbildung im kaufmännischen Büromanagement oder eine abgeschlossene kaufmännische Ausbildung mit mehrjähriger (mind. 2 Jahre) Bürotätigkeit oder Sonstige Beschäftigte des öffentlichen Dienstes mit gleichwertigen Fähigkeiten und Erfahrungen Wünschenswert Kenntnisse im Bereich der dienstlichen Standardsoftware Kenntnisse der Aufbau- und Ablauforganisation der Behörde Mettmann Organisations- und Planungsfähigkeit Kommunikationsfähigkeit Kooperationsfähigkeit Teamfähigkeit Sonstige Hinweise Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 19:55 Stunden und verteilt sich auf 5 Arbeitstage pro Woche. Bewerben können sich auch Personen als Teilzeitbeschäftigte. Das Land NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen werden daher besonders begrüßt. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Leistung und Befähigung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt. Das Land NRW fördert die Einstellung schwerbehinderter Menschen und gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 SGB IX; Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen sind ausdrücklich erwünscht. Mit der Übersendung Ihrer Bewerbung erklären Sie sich gleichzeitig einverstanden, dass erforderliche Daten im Rahmen des Auswahlverfahrens vorübergehend gespeichert werden und eine Sicherheitsüberprüfung Ihrer Person erfolgt.