Bundesfreiwillige*r für Begleitung älterer Patienten (m/w/d)
Für ältere Patienten ist ein Krankenhausaufenthalt oft mit Unsicherheit und Ängsten verbunden. Die neue Umgebung und ungewohnte Abläufe können zu fehlender Orientierung, Abbau von Selbstständigkeit und Rückzug führen. Insbesondere für ältere Patienten mit beginnenden Gedächtnisschwierigkeiten bzw. Demenz ist das Risiko, ein Delir zu erleiden, erhöht. Ein Delir ist ein akuter Verwirrtheitszustand und kann zu einer Verschlechterung der Alltagsfähigkeit führen.
Das Wohlbefinden der Patienten und das Delirrisiko können positiv beeinflusst werden, indem Sie als Bundesfreiwillige/r die Patienten von deren Aufnahme bis zur Entlassung begleiten.
Die Bundesfreiwilligen in der Begleitung von älteren Patienten werden durch Koordinatoren in ihre Tätigkeit eingearbeitet, geschult und während des Einsatzes betreut. Die Erfahrungen und Eindrücke in der Begleitung des Patienten werden an das Pflegeteam übergeben. Mit der Begleitung älterer Patienten im Krankenhaus leisten Sie als Bundesfreiwillige/r einen wichtigen Beitrag zum geförderten Programm gertrud für eine altersgerechte und proaktive Gesundheitsversorgung. Das Programm gertrud wird durch das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege gefördert.
Ihr Aufgabenbereich
Die Begleitung der älteren Patienten schließt folgende Aufgaben mit ein:
•orientierende und aktivierende Tätigkeiten wie Gespräche, Vorlesen oder (Brett-)spiele mit dem älteren Patienten
•Hilfestellung beim Anrichten der Speisen und beim Essen Gesellschaft leisten
•Bewegungsübungen und Spaziergänge zum Erhalt der Beweglichkeit
•Begleitung zu Untersuchungen
•Förderung der Schlafqualität
•Austausch mit den Angehörigen
Ihr Profil
- Freude an der Beziehungsgestaltung mit älteren Patienten
- Bereitschaft gemeinsam mit den Stationsteams die altersgerechte Gesundheitsversorgung weiterzuentwickeln
- Bestandener B2-Sprachtest für alle Bewerber, deren Muttersprache nicht Deutsch ist
Unser Angebot
Das LMU Klinikum bietet für den Einsatz im BFD – analog dem FSJ (vgl. § 2 Nr. 4 Buchst. b BFDG) – folgende Leistungen:
•Taschengeld in Höhe von z. Zt. 195,00 €,
•Eine Unterkunft bzw. Geldersatzleistungen bei Nichtinanspruchnahme in Höhe von 235,00 €,
•Verpflegungspauschale in Höhe von 258,00 €,
•Bereitstellung der Arbeitskleidung
•Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge (Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung)
•Beste Erreichbarkeit (Tram, U- und S-Bahn)
•Leben und arbeiten in Deutschlands attraktivster Metropole