Die Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises beschäftigt rund 550 Mitarbeiter in den verschiedensten Aufgabengebieten. Der Zuständigkeitsbereich erstreckt sich vom Rhein als westliche Grenze zwischen Lahnstein im Norden und Kaub im Süden bis nach Diez im Osten. Ihr möglicher zukünftiger Arbeitsplatz befindet sich im Haus Löwenstein, einer Nebenstelle des Kreishauses direkt am Lahnufer gegenüber dem Kurpark. Dies bietet bereits den Rahmen für eine angenehme Arbeitsatmosphäre, die durch den kollegialen Umgang untereinander bestätigt wird.
Beratung und Unterstützung der Menschen mit Behinderungen im Vorfeld der Beantragung von Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX
Hilfe bei der Klärung weiterer zuständiger Leistungsträger
das Hinwirken auf zeitnahe Entscheidungen und Leistungen anderer Leistungsträger
Hilfe bei der Erfüllung von Mitwirkungspflichten
Hilfe bei der Inanspruchnahme von Leistungen
die Vorbereitung von Möglichkeiten der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft inkl. des gesellschaftlichen Engagements
die Vorbereitung von Kontakten und Begleitung zu Leistungserbringern und anderen Hilfemöglichkeiten
Hilfe bei der Entscheidung über Leistungserbringer sowie bei der Aushandlung und dem Abschluss von Verträgen der Leistungserbringer sowie
Hilfe bei der Erfüllung von Verpflichtungen aus der Zielvereinbarung und dem Bewilligungsbescheid.
Bedarfsermittlung und Erstellung des Gesamtplanes/Teilhabeplanes mit dem Instrument der individuellen Bedarfsermittlung einschließlich der Festlegung von individuellen Zielen
Koordinierung der Leistungen unterschiedlicher Rehabilitationsträger
Durchführung von Gesamt-/Teilhabeplankonferenzen
Wirkungskontrolle, Prüfung des Ergebnisses der gewährten Hilfen, Fortschreibung und Folgeprüfung der Gesamt- bzw. Teilhabepläne
Prüfung der Teilhabebedarfe von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung
VORAUSSETZUNGEN
Abgeschlossenes Studium der Sozialen Arbeit oder Pädagogik (Diplom, Bachelor oder Master) oder eine vergleichbare Qualifikation
Führerschein der Klasse B und die Bereitschaft, den privaten PKW gegen Fahrtkostenerstattung nach TVöD für dienstliche Zwecke einzusetzen, sofern kein Dienstwagen verfügbar ist
ERWARTUNGEN
Mehrjährige Berufserfahrung, insbesondere im Umgang mit Menschen mit Behinderung und gute Kenntnisse des SGB IX und der Sozialgesetzgebung gemäß SGB VIII, SGB X und SGB XII sind vorteilhaft
Kenntnisse über Diagnosen und Funktionsbeeinträchtigungen gemäß ICD10 und ICF sind wünschenswert
Der sichere Umgang mit dem PC, Kenntnisse in MS Office Anwendungen, insbesondere Word und Excel, sowie die Bereitschaft sich in weitere Programme einzuarbeiten
Die Mitarbeiterin/der Mitarbeiter sollte aufgeschlossen, engagiert, kontaktfreudig und in der Lage sein, den Aufgabenbereich mit Einfühlungsvermögen und Empathie wahrzunehmen. Darüber hinaus sind Durchsetzungsvermögen, Belastbarkeit, Teamfähigkeit, Eigeninitiative, interkulturelle Kompetenz und die Fähigkeit, selbständig und eigenverantwortlich zu arbeiten, Voraussetzung.