Wie werde ich zum Beamtin/Beamten im Allgemeinen Vollzugsdienst?
Um erfolgreich in diesem wichtigen Bereich tätig zu sein, müssen wir bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
1. Mindestens 20 Jahre alt und regelmäßig noch nicht 40 Jahre zum Zeitpunkt der Einstellung (als Person mit einer Schwerbehinderung bzw. mit entsprechender Gleichstellung [§ 2 Absatz 3 Sozialgesetzbuch IX] regelmäßig noch nicht 43 Jahre)
2. Deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union
3. Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes
4. Grundsätzlich keine strafrechtlichen Verurteilungen oder anhängigen Straf- bzw. Ermittlungsverfahren
5. Geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
6. Charakterliche und geistige Eignung für die Laufbahn
7. Dienstfähigkeit aus amtsärztlicher Sicht
Wir erwarten also von Dir eine hohe Verantwortungsbewusstsein und -bereitschaft.