#jobtempl *, body {margin: 0; padding: 0; border-style: none; } body {background-color: #FFFFFF; } ::selection {color: white; background-color: #c5c5c5; } ::-moz-selection {color: white; background-color: #c5c5c5; } #jobtempl p, #jobtempl a, #jobtempl li, #jobtempl h1, #jobtempl h2, #jobtempl h3, #jobtempl h4, #jobtempl h5, #jobtempl sub, #jobtempl super {font-family: Arial, Helvetica, sans-serif; font-size: 14px; line-height: 1.5em; font-weight: normal; color: #000000; } #jobtempl #wrapper {background-color: #FFFFFF; width: min(100%, 700px); border: black solid 1px; margin-top: 15px; margin-right: auto; margin-bottom: 15px; margin-left: auto; } #jobtempl img {border-width: 0; vertical-align: bottom; } #jobtempl .verticalspace {padding-top: 36px; } #jobtempl footer {background: #FFB200; padding-top: 0.5em; padding-bottom: 0.5em; padding-left: 5%; padding-right: 5%; } #jobtempl .inner {padding-right: 5%; padding-left: 5%; } #jobtempl .container-footer {line-height: 150%; font-weight: bold; color: black; float: left; padding-top: 0.3em; padding-bottom: 0; } #jobtempl .container-footer a {font-size: 14px; text-decoration: none; } #jobtempl .logo {padding-bottom: 5px; text-align: right; } #jobtempl .logo img {height: auto; width: 120px; } #jobtempl .volle-breite-bild {height: auto; width: 100%; } #jobtempl h1 {font-size: 16px; line-height: 150%; font-weight: bold; color: #231f20; padding-top: 1em; padding-bottom: 1.5em; text-align: center; text-decoration: underline; text-decoration-color: #ffb300; } #jobtempl h1 strong.hgross {font-size: 17px; line-height: 125%; } #jobtempl h3 {font-weight: bold; color: #231f20; font-size: 15px; } #jobtempl p {padding-bottom: 1.5em; } #jobtempl ul {padding-left: 1em; padding-bottom: 1em; } #jobtempl li {list-style-type: disc; } #jobtempl ul li ul {padding-bottom: 0; } #jobtempl .kleingedrucktes, #jobtempl .kleingedrucktes p, #jobtempl .kleingedrucktes ul li, #jobtempl .kleingedrucktes a {font-size: 14px; line-height: 1.6em; font-style: italic; } #jobtempl .clearer {clear: both; font-size: 0; line-height: 0; } #jobtempl .no-wrap {hyphens: manual; white-space: nowrap; } #jobtempl .no-bottom-padding {padding-bottom: 0; } #jobtempl b, #jobtempl strong {font-weight: bold; } #jobtempl a {color: #06c; transition: all 0.5s ease; } #jobtempl a:hover {color: #0f398f; } #jobtempl .container-footer a {color: #000; transition: all 0.5s ease; } #jobtempl .ld-headerbild {max-width: 350px; } #jobtempl .ld {border: #ffed00 solid 1px; margin-bottom: 1.5em; } #jobtempl .explainer {color: #f2dc00; padding-bottom: 0; } @media (max-width: 715px) { #jobtempl #wrapper {margin: 0; border-style: none; } #jobtempl .no-mobile {display: none; } } Landeshauptstadt Stuttgart -- Gartenbauhelfer/-in für Spielplätze (m/w/d) Gartenbauhelfer/-in für Spielplätze (m/w/d) Wir suchen Sie für das Garten-, Friedhofs- und Forstamt der Landeshauptstadt Stuttgart. Die Stellen sind unbefristet zu besetzen. Die Pflegebetriebe des Garten-, Friedhofs- und Forstamts stellen einen wichtigen Teil der Pflege und Unterhaltung der städtischen Grünflächen im Stadtgebiet Stuttgart sicher. Sie sind insb. für die wöchentliche Sichtkontrolle und Reinigung von Spielplätzen zuständig. Die über 600 öffentlichen Spielplätze der Stadt sollen für die Nutzer/-innen sicher und einladend sauber sein. Es werden Mitarbeiter/-innen für die Betriebe Mitte, Filder und Neckar gesucht. Ein Job, der Sie begeistert Sie fahren Spielplätze an, führen die wöchentliche Sichtkontrolle und Reinigung der Spielflächen durch und stellen sicher, dass die vorgegebenen Kontrollintervalle eingehalten werden Sie dokumentieren und protokollieren den Zustand der Spielgeräte und der Anlage die Meldung von größeren Schäden und das Absichern von Gefahrenstellen gehört ebenfalls zu Ihren Aufgaben Sie beseitigen kleinere Schäden, Graffiti, Fremdstoffe und Müll, welcher in den Spielplätzen liegen gelassen wurde Sie transportieren Sammel- und Schnittgut und wirken bei der Grünpflege mit Sie tragen dazu bei, dass Kinder sicher spielen können Eine Änderung oder Ergänzung des Aufgabengebiets bleibt vorbehalten. Ihr Profil, das zu uns passt vorausgesetzt wird der der Besitz der Fahrerlaubnisklasse B, von Vorteil sind weitere Fahrerlaubnisklassen wie C1E oder höher Sprach- und Schreibkenntnisse in der deutschen Sprache auf Niveaustufe B1 ein freundliches und sicheres Auftreten gegenüber Mitmenschen Einsatzfreude, Verantwortungsbewusstsein und Selbstständigkeit von Vorteil wären Erfahrungen im Umgang mit den in der Grünpflege gängigen Fahrzeugen, Maschinen und Geräten von Vorteil wären außerdem Kenntnisse und Fertigkeiten in der Kontrolle und Unterhaltung von Spielplätzen und Grünanlagen oder die Bereitschaft, diese Kenntnisse zu erwerben Freuen Sie sich auf einen zukunftssicheren Arbeitsplatz persönliche und fachliche Weiterentwicklung durch unseren BildungsCampus Gesundheitsmanagement und Sportangebote ein kostenfreies Deutschlandticket für den ÖPNV das Fahrradleasing-Angebot "StuttRad" betriebliche Altersvorsorge und Jahressonderzahlung Stuttgart-Zulage für Tarifbeschäftigte – bis zu 150 € monatlich attraktive Personalwohnungen im Stadtgebiet Stuttgart vergünstigtes Mittagessen Wir bieten Ihnen eine Stelle der Entgeltgruppe 4 TVöD. Noch Fragen? Für nähere Auskünfte zur Tätigkeit steht Ihnen Kilian Bezold unter 0711 216-93806 oder kilian.bezold@stuttgart.de gerne zur Verfügung. Für personalrechtliche Fragen zum Verfahren wenden Sie sich bitte an Damaris Augsten unter 0711 216-93969 oder poststelle.67-bewerbungen@stuttgart.de. Alle weiteren Informationen zu unseren vielfältigen Karrieremöglichkeiten finden Sie unter Website. Bewerbungen richten Sie bitte bis zum 04.05.2025 an unser Online-Bewerbungsportal unter Website. Falls eine Online-Bewerbung nicht möglich ist, können Sie uns Ihre Papierbewerbung unter Angabe der Kennzahl 67/0014/2025 an das Garten-, Friedhofs- und Forstamt der Landeshauptstadt Stuttgart, Abteilung Verwaltung, Maybachstraße 3, 70192 Stuttgart senden. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. Wir begrüßen Bewerbungen von Schwerbehinderten und Gleichgestellten, diese werden bei entsprechender Eignung vorrangig berücksichtigt. Teilzeitarbeit ist bei allen Stellen möglich, sofern in der Ausschreibung nichts anderes angegeben ist. Website