Die Brundtlandstadt Viernheim, inmitten der Metropolregion Rhein-Neckar gelegen, hat beim Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung zum nächstmöglichen Zeitpunkt mehrere unbefristete Stellen als
Stadtpolizist*in
zu besetzen.
Die Viernheimer Stadtpolizei, welche sich durch ein ausgeprägtes Gemeinschaftsgefühl, ein partnerschaftliches Miteinander und eine gesunde Fehlerkultur auszeichnet, sucht ab sofort Kolleg*innen, die ebenso engagiert und kollegial das Team verstärken.
Wir bieten:
* eine anspruchsvolle unbefristete Tätigkeit in Vollzeit im Beschäftigtenverhältnis (39 Stunden/Woche), die bis zu EGr. 9a TVöD/VKA bewertet ist. Die Eingruppierung erfolgt vorbehaltlich der Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen
* Jahressonderzahlung, Leistungsentgelt und vermögenswirksame Leistungen
* betriebliche Altersvorsorge
* ein zukunftssicheres Arbeitsgebiet bei einer sozialen Arbeitgeberin mit Standortsicherheit
* Schichtzulage sowie zugehöriger Zusatzurlaub für Schichtarbeit
* 30 Tage Urlaub/Jahr bei einer 5-Tage-Woche (sowie Freistellung am 24. und 31. Dezember)
* umfangreiche Fortbildungsmöglichkeiten und Gesundheitsangebote
* eine gute ÖPNV-Anbindung und unmittelbare Nähe zu mehreren Autobahnen (A6, A 659, A5)
* ein vergünstigtes Jobticket
* ein Fahrrad-Leasing-Angebot
* eine eingehende Einarbeitung durch die Kolleg*innen, unter Einbezug der lokalen Besonderheiten
* regelmäßiges Team-Training zur Selbstverteidigung und Einsatztechnik
Ihre Aufgaben (u. a.):
* uniformierter Außendienst in Schichtarbeit per Fahrzeug und zu Fuß, unten Umständen auch Sondereinsätze an Sonn- und Feiertagen (z. B. Begleitung von Umzügen/Prozessionen, Betreuung von Veranstaltungen)
* Vollzugsaufgaben auf dem Gebiet der Gefahrenabwehr
* Durchführung von Verkehrskontrollen (fließender Verkehr) und Überwachung des ruhenden Verkehrs
* Prüfung der im öffentlichen Verkehrsraum abgestellten Fahrzeuge (HU, Bereifung, Kfz-Kennzeichen)
* Überwachung öffentlicher Einrichtungen und von Straßen- bzw. Grundstücksverschmutzungen und Sondernutzungen
* Allgemeiner Feldschutz (Überwachung des unbefugten Betretens/Befahrens fremder Grundstücke und des Feldwegenetzes)
* Maßnahmen zum Schutz der Jugend
* sonstige Maßnahmen zum Schutz der allgemeinen Verkehrssicherheit und der öffentlichen Sicherheit (z.B. herrenlose Tiere, Schutz gegen Hunde)
* Feststellung von Fahrzeugen ohne amtl. Zulassung und Bekämpfung des ordnungswidrigen Zustandes
* Einleitung von Bußgeldverfahren bzw. Verwarnungen in verschiedensten Fällen
* Durchführung von Ermittlungen u. a. zur Feststellung des Aufenthaltsortes von Personen
Wir erwarten:
* Mindestalter: 21 Jahre
* eine abgeschlossene Berufsausbildung
* den abgeschlossenen Sonderlehrgang zur Ausbildung von Hilfspolizeibeamt*innen bzw. die Bereitschaft diesen nachzuholen.
* Bei Nichtvorliegen des abgeschlossenen Lehrgangs zur Ausbildung von Hilfspolizeibeamt*innen erfolgt die Einstellung zunächst im Rahmen eines befristeten Arbeitsverhältnisses in der EGr. 8 TVöD/VKA.
* Die unbefristete Weiterbeschäftigung sowie eine rückwirkende Höhergruppierung in die EGr. 9a TVöD/VKA ist nach erfolgreichem Bestehen des Sonderlehrgangs vorgesehen.
* persönliche Zuverlässigkeit (Zuverlässigkeitsüberprüfung durch das Hessische Landeskriminalamt)
* körperliche Eignung für diese Tätigkeit (Außendienst)
* eine gute Auffassungsgabe und gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
* erfolgreiche Ableistung unseres Auswahlverfahrens (siehe unten)
* Fahrerlaubnis der Kl. B und entsprechende Fahrpraxis
* Geschick im Umgang mit Bürger*innen, aber auch ein selbstsicheres und ruhiges Auftreten in konfliktträchtigen Situationen sowie Durchsetzungsvermögen, daher eine besondere psychische Belastbarkeit
* gute PC-Kenntnisse und Anwendungserfahrung mit mobilen Endgeräten (u.a. MS-Office, WinOwig mobil, OWI21, OWI ToGo)
* Bereitschaft und Eignung für Außen- und Schichtdienste
* Teamfähigkeit
* Bereitschaft zur stetigen Aus- und Fortbildung
* interkulturelle Kompetenz und Hilfsbereitschaft
Haben Sie noch Fragen?
Für fachliche Fragen steht der Amtsleiter, Sebastian Geschwind, unter 06204/988-273 zur Verfügung. Bei personalrechtlichen Fragen wenden Sie sich an das Hauptamt - Abteilung Personal, Bianca Bernauer (06204/988-274).
Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt.
Eine Teilzeitbeschäftigung ist gemäß § 9 Abs. 2 HGlG grundsätzlich möglich.
Das weitere Auswahlverfahren beinhaltet einen kurzen schriftlichen Eignungstest sowie die Überprüfung der sportlichen Eignung; beides findet am 15.02.2025 statt.
Der Sporttest (500m Wendelauf, Bankdrücken, Achterlauf, Fünfer-Sprunglauf) kann alternativ durch den Nachweis über den Erwerb des Deutschen Sportabzeichens Ihrer Altersklasse in Silber (nicht älter als 6 Monate) ersetzt werden.
Das Sportabzeichen ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.
Unvollständig eingereichte Bewerbungsunterlagen können leider nicht berücksichtigt werden.
Nähere Informationen zur Stadt Viernheim und der attraktiven Metropolregion Rhein-Neckar finden Sie unter www.viernheim.de bzw. www.m-r-n.com .
Sind Sie interessiert an dieser verantwortungsvollen Tätigkeit bei unserer Stadtpolizei? Dann freuen wir uns auf Ihre Online-Bewerbung bis zum 26.01.2025 über unser Bewerbungsportal