Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr
des Landes Nordrhein-Westfalen
besetzt zum nächstmöglichen Zeitpunkt
bei der Bezirksregierung Münster
unbefristet
die Stelle einer Dezernentin/eines Dezernenten (w/m/d)
im Dezernat 53 – Immissionsschutz – einschließlich anlagenbezoge- ner Umweltschutz –
Überwachung von Anlagen nach dem Gentechnikgesetz
(ab BesGr. A 13 LBesO A NRW/LG 2.2 bzw. Entgeltgruppe 13 TV-L)
Dienstort ist Münster.
Die Bezirksregierung Münster ist die Vertretung der Landesregierung Nordrhein- Westfalen im Regierungsbezirk Münster. Bei ihr laufen die wesentlichen Aufgabenstränge fast aller Landesministerien zusammen. Das umfangreiche Aufgabenspektrum umfasst Themen aus Bereichen wie Wirtschaft, Umwelt, Schule, Kultur, Gesundheit, Städtebau, Verkehr, Regionalplanung, Sicherheit und Katastrophenschutz.
Die rund 1.800 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten mit hohem Engagement, konstruktiv und partnerschaftlich mit Bürgerinnen und Bürgern, Kommunen, der Wirt- schaft, Verbänden und anderen Behörden zusammen. Sie handeln in dem Bewusstsein, ein wichtiger Teil eines demokratischen und rechtsstaatlichen Gemeinwesens zu sein und Mitverantwortung für das Wohl von mehr als 2,6 Millionen Menschen zu tragen.
Aufgabenschwerpunkte:
Das Aufgabengebiet umfasst neben den Leitungsaufgaben als Dezernentin/Dezernent die Überwachung
* von gentechnischen Anlagen und gentechnischen Arbeiten,
* von Freisetzungen gentechnisch veränderter Pflanzen, sowie
* im Zusammenhang mit in Verkehr gebrachten Produkten (z. B. Saatgut).
Im Rahmen der Zulassungsverfahren sowie regelmäßig wiederkehrend nach der Zulassung werden Revisionen der gentechnischen Anlagen und der Freisetzungsstan- dorte durchgeführt.
Überwacht werden insbesondere:
* die Betreiberpflichten beim Betrieb gentechnischer Anlagen und Freisetzungen
* die Projektmanagementpflichten bei der Leitung gentechnischer Arbeiten und Freisetzungen, die Umsetzung der Bescheide der Genehmigungsbehörden
* die sicherheitstechnische Ausstattung gentechnischer Anlagen
* die Risikobewertung gentechnischer Arbeiten anhand der Aufzeichnungen gentechnischer Arbeiten
Neben den klassischen Überwachungstätigkeiten einschließlich der Verfolgung von Verstößen gehören dazu
* die Beratung der Antragstellerinnen und Antragsteller im Rahmen der Zulassungsverfahren,
* die Erstellung von Stellungnahmen im Rahmen der Zulassungsverfahren
* und die Bearbeitung von Mitteilungen bei sicherheitsrelevanten Änderungen in gentechnischen Anlagen.
Fachliches Anforderungsprofil:
* Abgeschlossenes technisches oder naturwissenschaftliches konsekutives Master- oder Diplom-Studium an einer wissenschaftlichen Hochschule, Universität oder Gesamthochschule in den Studiengängen Biologie, Chemie, Biochemie oder eines vergleichbaren Studienganges. Entsprechendes gilt für einen akkreditierten Masterabschluss an einer Fachhochschule (Nachweis ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen).
* Mindestens dreijährige Tätigkeit nach Studienabschluss auf dem Gebiet der Gentechnik, insbesondere der Mikrobiologie, der Zellbiologie, der Virologie oder der Molekularbiologie entsprechend der Anforderung des § 28 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Gentechnik-Sicherheitsverordnung (GenTSV). Die dreijährige Tätigkeit kann in Teilen bis zu 50% durch eine Tätigkeit bei einer Behörde im Bereich des Vollzugs des Gentechnikgesetzes nachgewiesen werden.
* Kenntnisse der aktuellen gentechnischen Methoden (wie z. B. viraler Gentransfer, CRISPR/Cas)
* Führerschein der Klasse B bzw. Fahrdienst durch eine Arbeitsassistenz im Sinne des SGB IX.
Von Vorteil:
* Befähigung für die Laufbahngruppe 2.2 in der Staatlichen Umweltverwaltung
* die nachgewiesene Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung im Sinne §28 Abs. 5 GenTSV
* Verwaltungserfahrung
* Führungserfahrung
Persönliches Anforderungsprofil:
* Ausgeprägtes fachliches und persönliches Engagement
* Ein hohes Maß an Sozialkompetenz
* Sicheres und verbindliches Auftreten und Kommunikationsstärke
* Entscheidungs- und Verantwortungsbereitschaft
* Fähigkeit zum termin-, ziel- und projektbezogenen Arbeiten im Team
* Gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit
* Fähigkeit zur Einarbeitung in komplexe Vorgänge, z.B. Forschungsvorhaben aus verschiedenen naturwissenschaftlichen Disziplinen sowie deren Bewertung
* Bereitschaft zur Einarbeitung in verwaltungsrechtliche Fragestellungen
* Bereitschaft zur Außendiensttätigkeit und zum Führen eines Dienstkraftfahrzeugs bzw. Fahrdienst durch eine Arbeitsassistenz im Sinne des SGB IX
* Gute Kenntnisse in den üblichen DV-Bürokommunikations-Anwendungen
Die Bezirksregierung bietet Ihnen:
* eine neue berufliche Herausforderung mit verantwortungsvollen und vielseitigen Aufgaben
* eine flexible Arbeitszeitregelung
* Vereinbarkeit von Familie und Beruf
* die Möglichkeit zur Teilzeitbeschäftigung und grundsätzlich zur mobilen Arbeit
* eine Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst (VBL) für Tarifbeschäftigte
* ein attraktives Fortbildungsangebot
Die Eingruppierung erfolgt bis Entgeltgruppe 15 TV-L bzw. bis Besoldungsgruppe A 15 LBesO NRW, je nach den persönlichen Voraussetzungen.
Auswahlverfahren:
In einem Vorauswahlverfahren werden die eingehenden Bewerbungen hinsichtlich der Erfüllung des fachlichen Anforderungsprofils und der persönlichen Voraussetzungen von einer im Ministerium gebildeten Auswahlkommission geprüft. Dabei wird über die Zulassung zum Auswahlverfahren entschieden.
In dem sich anschließenden Auswahlverfahren wird die Entscheidung über die Zulas- sung zur beruflichen Entwicklung getroffen. Das Auswahlverfahren erfolgt in der Regel unter Verwendung von Elementen des "Assessment Center-Verfahrens". Dabei han- delt es sich um ein Interview, ein Rollenspiel und eine Arbeitsprobe.
Weiteres:
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachli- cher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Das Land Nordrhein-Westfalen sieht sich der Gleichstellung von schwerbehinderten und nicht schwerbehinderten Beschäftigten in besonderer Weise verpflichtet und begrüßt deshalb ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Behinderung. Bei gleicher Eignung werden Bewerbungen schwerbehinderter Menschen und diesen gleichgestellten behinderten Menschen, vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen, bevorzugt berücksichtigt.
Eine Abbildung der Vielfalt in unserer Gesellschaft bei unseren Beschäftigten ist uns wichtig. Deshalb sind Bewerbungen von Menschen unabhängig von Alter, ethnischer Herkunft, Nationalität, Geschlecht, geschlechtlicher Identität und sexueller Orientierung, Religion, Weltanschauung oder sozialer Herkunft ausdrücklich willkommen.
Die Möglichkeit zur Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich gegeben.