An der Fakultät Wirtschafts wissen schaften ist zum nächst möglichen Zeitpunkt folgende Stelle zu besetzen: W2-Professur (w/m/d) für Volkswirtschafts lehre und Statistik Ihre Aufgaben Sie vertreten die Fachgebiete Volks wirtschafts lehre und Statistik in Lehre und Forschung in der Fakultät Wirtschafts wissen schaften. Sie übernehmen Lehr veranstaltungen in den entsprechenden Pflicht fächern unserer Bachelor- und Master studien gänge. Sie engagieren sich in angewandter Forschung und Entwicklung, der Selbst verwaltung der Hochschule und der Weiter entwicklung unseres Studien angebots. Sie bieten Vorlesungen auch in englischer Sprache an. Ihr Profil Sie haben ein Hochschul studium (Diplom oder Master) im Fach Volks wirtschafts lehre mit einem quantitativen Fokus (oder einen vergleichbaren Abschluss) sowie eine Promotion (oder adäquate Leistungen) erfolgreich absolviert. In jedem Fall haben Sie hervorragende Kenntnisse sowohl im Lehrgebiet Volks wirtschafts lehre als auch im Lehrgebiet Statistik. Sie sind eine praxisnahe Persönlichkeit, die in Vorlesungen begeistert, die über einschlägige mehrjährige Berufs erfahrung verfügt, die über wissenschaftliche Expertise verfügt und gerne Forschung betreibt. Sie sind begeisterungsfähig, selbst organisiert, gewissen haft und team orientiert. Sie sind innovativ und fördern gerne junge Menschen. Einstellungsvoraussetzungen Sie haben ein abgeschlossenes Hochschul studium. Sie haben die besondere Befähigung zu wissen schaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird. Sie verfügen über pädagogische Eignung, die z. B. auf Lehrauftrags erfahrung beruht. Sie bringen besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissen schaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis mit. Die berufliche Praxis muss nach Abschluss des Hochschul studiums erworben sein. Mindestens drei Jahre davon wurden außerhalb des Hochschul bereichs ausgeübt. Der Nachweis der außerhalb des Hochschul bereichs ausgeübten beruflichen Praxis kann in besonderen Fällen dadurch erfolgen, dass über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren ein erheblicher Teil der beruflichen Tätigkeit in Kooperation zwischen Hochschule und außer hochschulischer beruflicher Praxis erbracht wurde. In das Beamtenverhältnis kann berufen werden, wer das 52. Lebens jahr noch nicht vollendet hat. Wir bieten Die Möglichkeit, eigen verant wortlich an interessanten Wissenschafts- und Forschungs themen / -projekten zu arbeiten und mitzuwirken Zahlreiche Fort- und Weiter bildungs möglich keiten sowie die Möglichkeit, am inter nationalen Austausch im Rahmen von Staff Mobility teilzunehmen Ein kollegiales Arbeitsumfeld, in dem die Chancen gleichheit und Gleich stellung aller Beschäftigten aktiv gefördert werden Unterstützung bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, u. a. durch unseren Dual Career Service im Verbund der schwäbischen Hochschulen und Vorzugsplätze in unserer HNU-Kinderinsel In der Stadt Neu-Ulm eine inter nationale Ganztages schule mit zwölf Jahrgangs stufen und einen Kindergarten ab drei Jahren Die Zusammenarbeit mit einem breiten Spektrum innovativer Partner aus Lehre, Forschung und Wirtschaft Die Möglichkeit zu Forschungs- bzw. Praxis semestern Die Berücksichtigung ausländischer Bildungs abschlüsse setzt einen Nach weis der Gleich wertigkeit voraus. Die hierfür zuständige Stelle finden Sie über das Portal. Menschen mit Schwerbehinderung werden bei ansonsten im Wesent lichen gleicher Eignung, Befähigung und fach licher Leistung bevor zugt eingestellt. Die Hochschule Neu-Ulm strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen in der Lehre an. Bewerbungen von Frauen sind deshalb besonders erwünscht. Die Stelle ist teilzeit geeignet. In diesem Fall ist eine Beschäftigung in einem privat recht lichen Dienst verhältnis vorgesehen. Bitte senden Sie uns Ihre Bewerbung mit den üblichen Unter lagen (Anschreiben, Lebens lauf, Zeugnisse, Nach weise über den beruf lichen Werde gang) über unser Online-Portal unter Bewerbungsschluss ist der 8. April 2025. HNU - Zertifikat Personalrechtliche Fragen bitten wir Sie an Frau Tanja Wanner unter sowie inhaltliche Fragen an Prof. Dr. Thorsten Neumann unter zu richten.