Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt für unseren Standort in Friedberg (Bayern) einen Operationstechnischen Assistent (m/w/d) oder eine OP-Pflegefachkraft (m/w/d). Vor- und Nachbereitung des OP-Bereichs prä-, intra- und postoperative Patientenversorgung Assistenz bei Operationen vielfältiger Fachrichtungen Vorbereitung des OPs und Bereitstellung der erforderlichen Instrumente und Medizintechnik Pflege der Instrumente und der technischen Ausstattung Vorbereitung und Lagerung der Patienten Dokumentation des Operationsverlaufs Sicherstellung der Einhaltung aktueller Hygienerichtlinien Anlegen von Verbänden abgeschlossene Ausbildung zum Operationstechnischen Assistenten (m/w/d) oder a bgeschlossene Ausbildung als Pflegefachkraft (m/w/d) mit entsprechender Berufserfahrung im OP-Bereich Empathie gegenüber unseren Patienten Freude an der Arbeit im Team selbstständige und eigenverantwortliche Arbeitsweise eine familiäre Arbeitsatmosphäre Eingruppierung als OTA und Pflegefachkraft ohne Fachweiterbildung EG P8 TVöD-K, Pflegefachkraft mit Fachweiterbildung EG P9 TVöD-K und weitere Leistungen gemäß Tarif interne und externe Möglichkeiten zur beruflichen und persönlichen Weiterentwicklung Flexibilität in der Dienstplanung zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf Möglichkeit zum Autoleasing in Kooperation mit Mazda wechselnde Angebote im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements Möglichkeit zum Fahrradleasing – Jobrad-GmbH betriebliche Altersvorsorge Mitarbeitervergünstigungen eine attraktive Umgebung mit vielen Freizeitmöglichkeiten und einer guten Anbindung nach Augsburg und München Cornelia Geppert Pflegedirektorin Tel.: 0821 - 6004 7200 Unsere Stellenausschreibungen sind für die Besetzung mit schwerbehinderten Menschen geeignet. Bewerber (m/w/d) mit Schwerbehinderung werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt. Die Kliniken an der Paar fördern die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern. Vor Aufnahme einer Tätigkeit an den Kliniken an der Paar muss gemäß §§ 23, 23a IfSG ein ausreichender Impfschutz oder Immunität gegen Masern nachgewiesen werden.