• Sie führen regelmäßige Kontrollen (Sichtkontrollen und Funktionskontrollen) in den Gebäuden, baulichen und technischen Anlagen sowie den Außenanlagen der Liegenschaften im Zuständigkeitsbereich durch. Dabei erfassen und melden Sie Schäden / Störungen, die nicht selbst erledigt werden können.
• Sie sind für die Durchführung von Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten sowie Prüfungen an technischen Anlagen im Rahmen des erlernten Handwerkes bzw. vorhandener Berechtigungen verantwortlich.
• Sie erledigen einfache Reparaturarbeiten auch in anderen Gewerken (z.B. Reparatur oder Austausch von Schlössern und Beschlägen, Instandsetzung von Sanitärarmaturen, o.ä. Tätigkeiten).
• Sie unterstützen andere Fachhandwerker des TGM bei Instandsetzungs-, Wartungs- und Prüfaufgaben.
• Sie gewährleisten den Transport von Liegenschaftsmaterial und -gerät (auch Möbel) innerhalb von Gebäuden.
• Mit der Wahrnehmung dieser Aufgaben ist die Leistung von Rufbereitschaft bzw. Bereitschaftsdiensten verbunden.
• Die Teilnahme an regelmäßigen und weiterführenden Aus- und Fortbildungen wird vorausgesetzt.
• Die Stelle ist ab 01.06.2025 zu besetzen.
• Sie werden in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis eingestellt.
• Eine Eingruppierung erfolgt in die Entgeltgruppe 5 Tarifvertag für den öffentlichen Dienst (TVöD).
• Sie arbeiten in Vollzeit oder Teilzeit. Die Arbeiten sind in der Dienststelle vor Ort wahrzunehmen.
• Sie arbeiten bei einem anerkannten und familienfreundlichen Arbeitgeber in sicheren wirtschaftlichen Verhältnissen.
• Sie haben die Möglichkeit, in einem festgelegten Rahmen an Sport- und Gesundheitsprogrammen während der Arbeitszeit teilzunehmen.
• Kosten für geforderte Weiter- oder Fortbildungen werden übernommen.
• Sie haben eine Berufsausbildung als „Elektroniker/in für Energie- und Gebäudetechnik“ oder eine vergleichbare Ausbildung erfolgreich abgeschlossen.
• Sie besitzen handwerkliche Fähigkeiten auch in anderen Gewerken.
• Sie verfügen über eine Fahrerlaubnis der Klasse B und die Bundeswehr-Fahrerlaubnis B bzw. sind bereit, diese zu erwerben. Mit dem Führen eines Dienst-Kfz erklären Sie sich einverstanden.
• Sie sind selbständiges Arbeiten mit zum Teil körperlicher Belastung gewohnt
• Sie bekennen sich durch Ihr gesamtes Verhalten zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes.
• Sie stimmen zu, an einer ärztlichen Einstellungsuntersuchung teilzunehmen.
• Sie stimmen zu, ggf. an einer Sicherheitsüberprüfung teilzunehmen.
• Zunächst werden Sie, bis auf weiteres, Ihre Arbeit täglich am Dienstort Gotha beginnen/beenden und die Tätigkeiten in den Liegenschaften Ohrdruf und Oberhof werden von hier aus unter Nutzung eines Dienst Kfz verrichtet. Mittelfristig ist die feste Einrichtung des Dienstpostens in Ohrdruf geplant.
• Bei dem genannten Besetzungsdatum bzw. dem genannten Datum zum „Beginn der Tätigkeit“ handelt es sich um einen Termin, der sich bedingt durch den Ablauf des Ausschreibungsverfahrens ggf. ändern kann.
• Die Eingruppierung erfolgt unter Beachtung des §12 TVöD im Hinblick auf die tatsächlich nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeiten und die Erfüllung der persönlichen bzw. tariflichen Anforderungen.
• Die Bundeswehr fördert die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern und begrüßt deshalb besonders Bewerbungen von Frauen.
• Nach Maßgabe des Sozialgesetzbuchs IX und des Behindertengleichstellungsgesetzes begrüßen wir ausdrücklich Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen; hinsichtlich der Erfüllung der Ausschreibungsvoraussetzungen erfolgt eine individuelle Betrachtung.
• Die Bundeswehr unterstützt die Ziele des Nationalen Integrationsplans und begrüßt Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund.
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