Vielfältige Aufgaben und Perspektiven - gestalten Sie Ihre berufliche Zukunft und gemeinsam mit unseren über 1.000 Mitarbeitenden die Zukunft der Stadt Hilden. Werden Sie Teil unserer Stadtverwaltung und leisten mit uns einen Beitrag für das Gemeinwohl und eine hohe Lebensqualität unserer Bürgerinnen und Bürger.
Sie bringen Vorerfahrung in der traumaspezifischen Beratung mit und suchen eine herausfordernde Tätigkeit mit Entwicklungspotential? Sie möchten sowohl im Beratungskontext mit Kindern und Jugendlichen und ihren Familien als auch mit Fachkräften im Rahmen von Präventions- und Fortbildungsangeboten zusammenarbeiten?
Wir suchen für unsere Psychologische Beratungsstelle des Amts für Jugend, Soziale Dienste und Integration zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine*n
Psycholog*in bzw. (Sozial-/Heil-) Pädagog*in für die spezialisierte Beratung nach s*xualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche
Die Stelle ist unbefristet und in Teilzeit mit 19,5 Wochenstunden zu besetzen. Die Verteilung der Stunden auf weniger als 5 Arbeitstage (mindestens 3 Arbeitstage pro Woche) ist nach Absprache möglich. Es werden Arbeitszeiten im Nachmittagsbereich sowie in Ausnahmefällen auch im Abendbereich erwartet.
Die Eingruppierung richtet sich nach EG 13 TVöD. Ihr Aufgabengebiet:
Die Psychologische Beratungsstelle hält für alle Familien, Eltern, Kinder und Jugendlichen der Städte Haan und Hilden Erziehungs-, Familien- und schulpsychologische Beratung vor. Ergänzt wird dieses Angebot durch präventive Maßnahmen wie Fachberatungen und Vorträge. Bestehende Angebote und Netzwerke der Beratungsstelle zur spezialisierten Beratung nach s*xualisierter Gewalt und zur Prävention von s*xueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche sollen im Rahmen der ausgeschriebenen Stelle fortgeführt und ausgebaut werden.
Im Wesentlichen gehören folgende Tätigkeiten zu Ihren Aufgaben:
Traumaspezifische Beratung, Krisenintervention, psychosoziale Diagnostik und Unterstützung im Kontext s*xualisierter Gewalt für betroffene Kinder, Jugendliche und deren Bezugspersonen
Fachberatung und Entscheidungshilfe für Fachkräfte bei Hinweisen auf Gefährdungen des Kindeswohls durch Gewalt und s*xualisierte Gewalt
Mitwirkung bei der Entwicklung institutioneller Schutzkonzepte im Bereich der s*xuellen Selbstbestimmung
Veranstaltungen zur Sensibilisierung der allgemeinen Öffentlichkeit
Präventionsveranstaltungen für Kinder, Jugendliche und ihre Bezugspersonen
Fortbildungsangebote für pädagogische Fachkräfte
Mitarbeit am weiteren Ausbau der spezialisierten Hilfe- und Beratungsstrukturen im Südkreis Mettmann und Regierungspräsidium Düsseldorf
intensive Kooperationspflege mit Schule, Kinder- und Jugendhilfe, sozialen Diensten, Kriminalpolizei, Opferschutz, Diagnose- und Therapiestellen
Beteiligung an Organisation und Verwaltung der Facharbeit, stringente Aktenführung und Leistungsdokumentation, Erstellung von Fachberichten
Ihr Profil:
Diese Voraussetzungen müssen Sie zwingend mitbringen:
einen (Fach)Hochschulabschluss (Diplom oder Master) in Psychologie, Sozialpädagogik, Heilpädagogik, Erziehungs- oder Sozialwissenschaften oder einen vergleichbaren pädagogisch-therapeutischen Studienabschluss
alternativ ein Abschluss in B.Sc. Psychologie zusätzlich zu einem Master oder Diplom in einem für die spezialisierte Beratung relevanten Bereich sowie
eine abgeschlossene oder weitfortgeschrittene traumatherapeutische Zusatzausbildung alternativ die Bereitschaft, diese zeitnah zu absolvieren
oder eine abgeschlossene kinder- und jugendlichen therapeutische Ausbildung mit ausgewiesenen traumatherapeutischen Erfahrungen
Wir erwarten zudem folgende Fähigkeiten und Kompetenzen:
Fachliche Kompetenz, insbesondere
eine mindestens zweijähre Berufserfahrung in der Arbeit mit Familien in besonderen Lebenslagen (z.B. Gewalterfahrungen, Trennung/ Scheidung, Migrationsgeschichte, Inklusionsfragen)
wünschenswerterweise eine Qualifizierung zur Fachkraft zum Kinderschutz nach §8a SGB VIII
Bezogen auf Prävention und Erfahrung von s*xualisierter Gewalt im Kindes- und Jugendalter eingehende fachliche Kenntnisse und traumaberaterische Kompetenz zur Unterstützung von Bewältigungsanstrengungen bei Kindern, Jugendlichen und Familien
Gute Kenntnisse der gesetzlichen Bestimmungen zum Kinderschutz (KKG, SGB VIII), der einschlägigen strafrechtlichen Paragraphen (StGB §§174ff) und zu Schweigepflicht und Datenschutz (§§65 SGB VIII, 203 StGB)
Eine ausgeprägte soziale und persönliche Kompetenz, insbesondere
die Fähigkeit, in Situationen mit hohem Handlungsdruck, respektvoll mit Familien, Kinder und / oder Jugendlichen und deren pädagogischen Bezugspersonen zusammen zu arbeiten
ein hohes Maß an Motivation und Eigeninitiative ebenso wie Verlässlichkeit und Teamfähigkeit
Digitale Kompetenz, insbesondere gute Kenntnisse im Bereich der MS-Office-Produkte Es gibt viele gute Gründe für eine Beschäftigung bei der Stadt Hilden! Neben einer zukunftssicheren beruflichen Perspektive, erwarten Sie familienfreundliche Rahmenbedingungen, vielseitige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten und ein motiviertes Team. Zusätzlich bieten wir kostenlose Unterstützungsangebote in schwierigen Lebenslagen durch ein externes Beratungsunternehmen, sowie einen Klimazuschuss von 25 % zu Ihrem Deutschlandticket. Neben einer spannenden, herausfordernden Tätigkeit, bieten wir Ihnen auch regelmäßige Fortbildungen, Supervision, und fachliche Reflexion in einem Team vielfältig qualifizierter Kolleginnen und Kollegen aus Psychologie, Sozialarbeit/-pädagogik und Heilpädagogik sowie darüber hinaus vielfältige Möglichkeiten zum spezialisierten Fachaustausch im bestehenden Team als auch im regionalen und landesweiten Fachkräftenetz. Dazu bestehen viele gut etablierte Kooperationen mit pädagogischen Einrichtungen, sozialen Diensten und medizinisch-psychotherapeutischen Versorgungseinrichtungen.
Die Stadt Hilden setzt sich für Vielfalt und Inklusion ein. Wir begrüßen daher alle Bewerbungen - unabhängig von Alter, Ethnie, geschlechtlicher Identität, Behinderung, Religion und Weltanschauung und s*xueller Orientierung. Zudem fördern wir die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern unter Beachtung des Landesgleichstellungsgesetzes NRW. Damit wir eine vorliegende Schwerbehinderung oder Gleichstellung beim Bewerbungsverfahren berücksichtigen können, geben Sie diese bitte im entsprechenden Feld des Bewerbungsformulars an.