Ihre Aufgaben
Aufgabenschwerpunkt ist jeweils die Mitarbeit in Angelegenheiten des Tierschutzes, der Tierseuchenbekämpfung, des Tierarzneimittelwesens, der Überwachung des Viehverkehrs, der Umsetzung der Vorschriften der Cross Compliance, der Tierkennzeichnung und der Futtermittelüberwachung sowie in Teilbereichen des gesundheitlichen Verbraucherschutzes.
Ihr Profil
1. Vorausgesetzt wird die Meisterprüfung als Landwirt (m/w/d) bzw. Tierwirt (m/w/d), Pferdewirt (m/w/d)
o. Ä. oder der Abschluss einer staatlichen Technikerschule für Agrarwirtschaft, der Staatlichen Fachakademie für Landwirtschaft bzw. einer Höheren Landbauschule oder eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in einem gesetzlich geregelten, der vorgesehenen Verwendung entsprechenden Ausbildungsberuf. Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) mit einem gesetzlich geregelten, der vorgesehenen Verwendung entsprechenden Ausbildungsberuf müssen zusätzlich in der Regel fünf Jahre einer förderlichen praktischen Tätigkeit nachgegangen sein, wobei eine dreijährige Berufspraxis nicht unterschritten werden darf.
2. Erwartet werden außerdem der Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B, die körperliche Eignung für Außendiensttätigkeit sowie gute EDV-Kenntnisse, Teamfähigkeit, soziale Kompetenz und hohe Einsatzbereitschaft.
3. Bewerber (m/w/d), die bereits über eine abgeschlossene Ausbildung als Veterinärassistent (m/w/d) verfügen (Qualifikation für die Fachlauflaufbahn „Naturwissenschaft und Technik“, fachlicher Schwerpunkt „veterinärtechnischer Dienst“), werden bevorzugt berücksichtigt. Eine Übernahme ist grundsätzlich bis zur Besoldungsgruppe A 8 BayBesG möglich.
Wir bieten
Sofern Sie noch über keine abgeschlossene Ausbildung als Veterinärassistent (m/w/d) verfügen, erfolgt die Eingruppierung als Tarifbeschäftigte/r (m/w/d) in Entgeltgruppe 5 TV-L. Nach erfolgreicher Ausbildung und Bestehen der Qualifikationsprüfung ist bei Vorliegen aller sonstigen beamtenrechtlichen Voraussetzungen die spätere Übernahme in das Beamtenverhältnis in Besoldungsgruppe A 7 BayBesG vorgesehen. Eine Verbeamtung ist aufgrund entsprechender beamtenrechtlicher Bestimmungen nur bis zum vollendeten 45. Lebensjahr möglich.
Weitere Informationen
Die Stellen sind grundsätzlich teilzeitfähig, sofern durch Job-Sharing jeweils die ganztägige Wahrnehmung der Aufgaben gesichert ist.
Bewerber (m/w/d) mit Schwerbehinderung werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Bitte beachten Sie auch die Hinweise zum Datenschutz auf der Homepage der Regierung von Schwaben: https://www.regierung.schwaben.bayern.de/mam/allgemein/datenschutz/datenschutz-personenbezogene- daten-bewerbung.pdf
Wir bitten um Übersendung Ihrer Bewerbung mit aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen (z. B. Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse, Beurteilungen) bis spätestens 30.04.2025 über das Online-Bewerbungs portal der Regierung von Schwaben unter Stellenangebote - Regierung von Schwaben
Ansprechpartner für fachliche Fragen ist Herr Dr. Werder (Tel. 0821/327-2047) für personalrechtliche Fragen Herr Stadler (Tel. 0821/327-2557).