Einer unserer Kunden, ein renommiertes Unternehmen in der Lebensmittelbranche, ist auf der Suche nach einem Junior Qualitätsmitarbeiter (m/w/d) in Schwerin, der die Qualitätssicherungsprozesse aktiv unterstützt und optimiert. Diese Position stellt eine ausgezeichnete Gelegenheit für Absolventen dar, erste praktische Erfahrungen in den Bereichen Qualitätsprüfung, Lebensmittelsicherheit und Prozessverbesserung zu sammeln. Falls Sie eine Leidenschaft für hohe Produktstandards mitbringen und Ihre berufliche Laufbahn im Qualitätsmanagement vorantreiben möchten, könnte dies genau die richtige Herausforderung für Sie sein.
In dieser Rolle sind Sie umfassend in die Qualitätssicherung involviert. Sie beteiligen sich aktiv an Projekten zur Qualitätssteigerung, führen Schulungen für Mitarbeiter durch und analysieren relevante Qualitätskennzahlen. Mitwirkung an Qualitätssicherungsmaßnahmen, insbesondere in den Bereichen Hygiene, Lebensmittelsicherheit und sensorische Analysen.
Konzeption und Durchführung von Schulungen, um das Qualitätsbewusstsein innerhalb der Belegschaft zu stärken.
Unterstützung bei der Dokumentation und Implementierung von Qualitätsrichtlinien und -verfahren.
Kommunikation und Förderung von Qualitätsstandards innerhalb des Unternehmens zur Erhöhung des Verständnisses und Engagements der Mitarbeiter.
Beteiligung an bereichsübergreifenden Projekten zur kontinuierlichen Weiterentwicklung der Produktionsqualität.
Ein abgeschlossenes Studium im Bereich Lebensmitteltechnologie, Ernährungswissenschaften oder einem vergleichbaren Fachgebiet.
Erste praktische Erfahrungen im Qualitätsmanagement durch Praktika, Studienprojekte oder ähnliche Tätigkeiten.
Großes Interesse an der Lebensmittelproduktion und Qualitätssicherung, idealerweise mit Labor- oder Industrieerfahrung.
Sehr gute Kommunikationsfähigkeiten in Deutsch und Englisch.
Vertragsart: Befristete Anstellung mit Möglichkeit zur Verlängerung; Beschäftigung über Oxford Global Resources.
Hinweis: Bewerber müssen entweder die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedsstaates besitzen oder über eine gültige Arbeitserlaubnis verfügen (§ 40 Abs. 1 Nr. 2 Aufenthaltsgesetz).