Als Leiterin von Baumaßnahmen in Deutschland bist du für die Leitung von Bauprojekten im konstruktiven Ingenieurbau verantwortlich.Aufgaben und VerantwortlichkeitenDie technische und kaufmännische Abwicklung von Bauprojekten liegt in deiner Zuständigkeit. Du erarbeitest Leistungsvorgaben für deine Mitarbeiter und überwachst die Baustellen.Du bist für die Koordination von Baulogistik, beauftragten Fremdfirmen und eigenen Mitarbeitern zuständig.Auch die Bauleitung für Instandsetzungsmaßnahmen und Inspektionen an Anlagen des konstruktiven Ingenieurbaus gehören zu deinen Aufgaben.Du überwachst und koordinierst die Leistungen von Nachunternehmern präzise und effizient.Die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und interner Richtlinien ist ebenfalls eine wichtige Aufgabe.Zusammen mit den Projektkoordinatoren erstellst du Leistungsverzeichnisse, Angebots- und Auftragskalkulationen für das Arbeitsgebiet KIB.Voraussetzungen und QualifikationenErfolgloses Fach-/Hochschulstudium im Bereich Bauingenieurwesen mit Schwerpunkt konstruktiver Ingenieurbau oder vergleichbare Qualifikation wie Meisterin/Technikerin mit mehrjähriger fundierter Berufserfahrung im Bauwesen.Du bringst bereits Praxiserfahrungen in der Umsetzung von Baumaßnahmen mit.Du hast Erfahrung im konstruktiven Ingenieurbau und kannst dich auf die Abwicklung von Infrastrukturprojekten spezialisieren. Kenntnisse im Vertragsrecht (VOB, VOL, HOAI, BGB) sind wünschenswert.Du hast vertiefte Kenntnisse in einem der Gewerke: Stahlbau, Korrosionsschutz oder Stahlbetonbau.Sicherer Umgang mit standard- und anwendungsbezogener Software wie MS Office und idealerweise SAP.Deine Flexibilität und Mobilität, unterstützt durch einen gültigen Führerschein der Klasse B, ermöglichen es dir, die erforderlichen Baustellen zu besuchen.BewerbungDu solltest Dich gerne bewerben.Du bist ein guter Kandidat.Du passt zum Unternehmen.Weitere InformationenChancengleichheit und selbstbestimmte Teilhabe Schwerbehinderter und Gleichgestellter sowie eine respektvolle Zusammenarbeit sind innerhalb des DB-Konzerns fest verankerte Grundsätze. Deshalb werden schwerbehinderte und gleichgestellte BewerberInnen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.