Fachkraft für Arbeitssicherheit (m/w/d) beim Betrieblichen Gesundheitsmanagement Fachkraft für Arbeitssicherheit (m/w/d) beim Betrieblichen Gesundheitsmanagemen Mach Köln - sicherer! Zur Verstärkung unseres Teams des Arbeitssicherheitstechnischen Dienstes beim Betrieblichen Gesundheitsmanagement suchen wir ab sofort und unbefristet eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (m/w/d).Betriebliches Gesundheitsmanagement im Sinne einer ganzheitlichen Strategie umfasst alle Maßnahmen, die sowohl zur individuellen Gesundheit als auch zur „gesunden“ Organisation beitragen.Die Stadt Köln hat sich in der Dienstvereinbarung Betriebliches Gesundheitsmanagement (DV BGM) dieser Strategie verpflichtet. Beim Betrieblichen Gesundheitsmanagement der Stadt Köln arbeiten die fünf Fachrichtungen Gesundheitsprojektmanagement Betriebsärztlicher Dienst Arbeitssicherheitstechnischer Dienst Mitarbeiter-Unterstützungs-Team und Betriebliches Eingliederungsmanagement eng zusammen.Das Betriebliche Gesundheitsmanagement ist zentraler Koordinator und Ansprechpartner in allen Fragen des betrieblichen Gesundheits- und Arbeitsschutzes.Fachkräfte für Arbeitssicherheit genießen eine besondere Vertrauensstellung: Sie werden nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) bestellt und sind in der Wahrnehmung ihrer fachlichen Aufgaben weisungsfrei.IHRE ZUFKÜNFTIGEN AUFGABEN:Sie ... beraten die städtischen Dienststellen in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit, unterstützen bei Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen, nehmen die sicherheitstechnische Überprüfung von städtischen Betriebsanlagen und technischen Arbeitsmitteln speziell hinsichtlich der Betriebssicherheitsverordnung vor, schulen Führungskräfte und Beschäftigte der Stadt Köln in arbeitsschutzrechtlichen Belangen, untersuchen Arbeitsunfälle, führen regelmäßige Begehungen der Arbeitsstätten durch, führen orientierende Messungen (Gefahrstoffe, Klima, Lärm und Beleuchtung) durch, erstellen Begehungs- und Messprotokolle, übernehmen die Stellvertretung des Gefahrgutbeauftragten, arbeiten eng mit allen Fachrichtungen und insbesondere mit dem I/2-2 (Betriebsärztlicher Dienst) zusammen. Mit den Aufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit ist in hohem Maße Außendienst verbunden. IHR PROFIL:Sie bringen ein erfolgreich abgeschlossenes Ingenieurstudium (Bachelor oder FH-Diplom) der Studienrichtung Sicherheitstechnik mit.Alternativ verfügen Sie über ein abgeschlossenes Studium der Studienrichtungen Maschinenbau Gartenbau Bauwesen Chemieingenieurwesen oder Versorgungstechnik In jedem Fall verfügen Sie zusätzlich über die Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit im Rahmen eines Lehrgangs bei der Unfallkasse NRW oder einer gewerblichen Berufsgenossenschaft.Einstiegsamt des bautechnischen Dienstes (ehemals gehobener bautechnischer Dienst) vorausgesetzt. DARÜBER HINAUS IST UNS WICHTIG: Sie ... verfügen über einen gültigen Schulungsnachweis gemäß §5 der Gefahrgutbeauftragtenverordnung für den Verkehrsträger Straße oder sind bereit, diesen schnellstmöglich zu erwerben besitzen analytisches Denkvermögen sowie rhetorische und methodisch-didaktische Fähigkeiten, haben eine effiziente Arbeitsweise sowie die Fähigkeit Lösungen zu komplexen Themenstellungen zu erarbeiten, besitzen Überzeugungskraft und Durchsetzungsvermögen auch bei komplexen Sachverhalten und Zusammenhängen, arbeiten service- und ergebnisorientiert, sind teamfähig und verfügen über hohe Einsatzbereitschaft, Verhandlungsgeschick und die Fähigkeit zur kollegialen und konstruktiven Zusammenarbeit mit den zu betreuenden Ämtern und Dienststellen, besitzen Erfahrungen in der Messtechnik, verfügen über anforderungsspezifische Erfahrungen im öffentlichen Dienst, besitzen sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift, haben Kenntnisse zu Arbeits- und Gesundheitsschutzmanagementsystemen sowie zur Software „Handlungshilfe“ der Unfallkassen verfügen über Genderkompetenz und Diversitätsüberzeugung. WIR BIETEN IHNEN:Wir bieten Ihnen einen nicht nur finanziell zukunftssicheren Arbeitsplatz mit all den Vorzügen des öffentlichen Dienstes, sondern auch eine geregelte wöchentliche Arbeitszeit von 39 Stunden für Beschäftigte und 41 Stunden für Beamt* ;