* nachgeordnete verantwortliche Elektrofachkraft (Unterstützung beim Aufbau und der Aufrechterhaltung einer rechtssicheren Organisation u. a. gleichzeitig auch Anlagenbetreiber [Elektrotechnik])
* Einsatzplanung und ‑leitung der Handwerker/ ‑innen, Elektrofachkräfte und elektrisch unterwiesenen Personen (fachliche Personalverantwortung)
* Betriebsführung und Überwachung sämtlicher betriebstechnischer Anlagen
o Bedienung, Instandhaltung und Wartung der betriebstechnischen Einrichtungen nach den gesetzlichen, vertraglichen und technischen Erfordernissen
o Entgegennahme von Schadensmeldungen
o Veranlassung und Koordination der Maßnahmen zur Mängelbeseitigung, insbesondere Erteilung der Aufträge einschließlich Angebotseinholung und Vergabe von Leistungen, Überwachung der Ausführung und Abnahme der Arbeiten
o Erledigung von Kleinreparaturen an technischen Anlagen und Einrichtungen
o Eingriff bei Störungen und sonstigen Vorfällen – bei Bedarf auch außerhalb der regulären Arbeitszeit –
* Überwachung der Prüftermine sowie Teilnahme an Prüfungen
* Mitwirkung bei der Erstellung von Leistungsverzeichnissen und ‑beschreibungen zur Vorbereitung und Durchführung von Ausschreibungen
* Fremdfirmenmanagement
* Verwaltung und Überwachung der Einhaltung einschlägiger Rechtsvorschriften hinsichtlich Sicherheits‑ / Unfallverhütungsvorschriften und Betriebsanleitungen