Der Dienstposten ist nach Besoldungsgruppe A 11 BesO LSA bewertet.
Tarifbeschäftigte werden in die Entgeltgruppe E 10 TV-L eingruppiert.
Bei Vorliegen aller persönlichen und laufbahnrechtlichen Voraussetzungen ist die Begründung eines Beamtenverhältnisses auf Probe mit der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder möglich. Im Falle eines bereits bestehenden Beamtenverhältnisses entsprechend der geforderten Laufbahnbefähigung erfolgt die Versetzung im bisherigen Statusamt.
Wer wir sind:
Aufgrund des am 01.07.2021 in Kraft getretenen Staatsvertrages zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland (GlüStV 2021) wurde die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder in Halle (Saale) zur Wahrnehmung der Aufgaben der Glücksspielaufsicht, insbesondere im Bereich des Internets gegründet. Seit dem 01.01.2023 übernimmt unsere Behörde die ihr nach dem GlüStV 2021 übertragenen Aufgaben zur umfassenden Regulierung des länderübergreifenden Glücksspielmarktes in Deutschland.
Aufgabeninhalt:
Die zu besetzende Position ist in der Abteilung 2 Erlaubnisse und Aufsicht legales Glücksspiel im Referat 22 Lotteriewesen und Suchtprävention/Werbung angesiedelt. Der/ dem Stelleninhaber/-in (m/w/d) obliegen u. a. folgende Aufgaben:
1. Fachliche Begleitung der Erlaubnisverfahren gem. § 5 GlüStV 2021
2. Ausübung der Aufsicht sowie Kontrolle der Werbetätigkeit für erlaubtes Glücksspiel kontinuierliche und anlassbezogene Prüfung der Werbetätigkeit, z. B. durch Recherche in Rundfunk und Internet oder durch Überprüfung eingereichter Werbe- und Fernsehspots Prüfung werbebezogener Beschwerden und Hinweise unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben Prüfung und Verfassen aufsichtsbehördlicher Anordnungen
3. Zusammenarbeit mit anderen Behörden gem. § 9 Abs. 3a GlüStV 2021
Was bieten wir Ihnen?
4. eine am Gemeinwohl orientierte, vielseitige und interessante Aufgabe auf einem zukunftssicheren und modern ausgestatteten Dienstposten/Arbeitsplatz
5. Mitwirkung am Aufbau einer neuen Behörde und Tätigkeit in modern ausgestatteten Büroräumen im Herzen der Stadt Halle (Saale)
6. Urlaubsanspruch von 30 Arbeitstagen pro Kalenderjahr bei einer Kalenderwoche mit fünf Arbeitstagen
7. verschiedene Arbeitszeitmodelle zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf
8. ein umfangreiches Fortbildungsangebot und berufliche Entwicklungsmöglichkeiten
9. Job-Ticket
Wir suchen überdurchschnittlich engagierte Persönlichkeiten,
die folgende Voraussetzungen erfüllen:
10. Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt des allgemeinen Verwaltungsdienstes
oder
11. erfolgreich abgeschlossene Hochschulbildung (Bachelor oder gleichwertig nach §§ 1, 18 HRG) in den Studiengängen Öffentliche Verwaltung oder Verwaltungsökonomie
oder
12. erfolgreicher Abschluss des 1. Juristischen Staatsexamens
sowie über folgende Fähigkeiten und Fertigkeiten verfügen:
13. Eigenständigkeit und Verantwortung,
14. Initiative und Flexibilität,
15. überdurchschnittliche Belastbarkeit,
16. sehr gute Kommunikation und Verhalten in der Zusammenarbeit,
17. Durchsetzungsvermögen,
18. Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich des Ordnungsrechts sind wünschenswert
Ist Ihr Interesse geweckt? Dann benötigen wir folgende Unterlagen:
19. ein aussagekräftiges Bewerbungsschreiben, das sowohl auf das geforderte Anforderungsprofil als auch auf die Motivation für die Bewerbung eingeht
20. eine tabellarische Darstellung Ihres beruflichen Werdeganges
21. bei Beschäftigten des öffentlichen Dienstes eine Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte mit genauer Angabe der personalführenden Stelle bzw. bei sonstigen Bewerbern die relevanten Abschlusszeugnisse sowie möglichst aktuelle Arbeitszeugnisse als Nachweis
Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht.
Schwerbehinderte bzw. diesen gleichgestellten Menschen werden nach Maßgabe des SGB IX bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Zur Wahrung Ihrer Interessen fügen Sie bitte Ihrer Bewerbung bereits den entsprechenden Nachweis bei.
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch flexible Arbeitszeitgestaltung wird im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten unterstützt. Ihre Bereitschaft zu einer flexiblen Arbeitszeitgestaltung entsprechend den dienstlichen Erfordernissen wird unter Berücksichtigung Ihrer familiären Belange vorausgesetzt.