Der Vorstand führt die Gesellschaft gemäß Aktiengesetz eigenverantwortlich. In Abstimmung mit dem Aufsichtsrat bestimmt er die strategische Ausrichtung und die Weiterentwicklung des Konzerns. Beide Organe arbeiten zum Wohle des Unternehmens eng zusammen. Innerhalb des Gesellschaftszwecks strebt er eine möglichst hohe Verzinsung des eingesetzten Kapitals an. Der Aufsichtsrat hat festgelegt, dass bestimmte Arten von Geschäften nur mit seiner Zustimmung vorgenommen werden dürfen.
Der Vorstand besteht derzeit aus vier Mitgliedern – dem Vorstandsvorsitzenden, dem Personalvorstand und dem Finanzvorstand. Der Aufsichtsrat hat jedem Vorstandsmitglied ein Ressort mit definierten Fachbereichen zugewiesen und bestimmt, für welche Entscheidungen alle Vorstandsmitglieder gemeinsam zuständig sind. Die Führung der zunächst fünf, seit dem 1. April 2022 vier Geschäftsbereiche des Konzerns obliegt allen gemeinsam. Dabei steht ihnen eine Konzerngeschäftsleitung zur Seite. Mitglieder dieses Gremiums sind die vier Vorstandsmitglieder und in der Regel aus jedem der Geschäftsbereiche ein Geschäftsführer, der die Aktivitäten seines Bereiches koordiniert (Geschäftsbereichsleiter).
Die Vorstandsmitglieder haften gegenüber der Gesellschaft für etwaige Pflichtverletzungen. Die Haftpflichtversicherung der Gesellschaft (D&O-Versicherung) sieht einen angemessenen, den gesetzlichen Vorgaben entsprechenden Selbstbehalt vor.
Frühere Vergütungssysteme des Vorstandes
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