Bei der Stadt Remscheid ist im Fachdienst 2.50 - Soziales und Wohnen - in der Abteilung 2.50.3 „Soziale Planung, Entwicklung und Beratung“ schnellstmöglich die Stelle Sachbearbeitung „Beratung nach § 6 des Alten- und Pflegegesetzes NRW“ (w/m/d) in Teilzeit mit 33,64 Stunden bei Beamtinnen/Beamten oder 32 Stunden bei Tarifbeschäftigte der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit zu besetzen. Die Stelle ist im Stellenplan nach Besoldungsgruppe A 10 bzw. alternativ nach Entgeltgruppe 9c TVöD ausgewiesen. Aufgabe der Beraterin/des Beraters ist es, Pflegebedürftige, von Pflegebedürftigkeit Bedrohte und ihre Angehörigen im Beratungszentrum Markt 13 zu beraten und über die in Frage kommenden ambulanten, teilstationären, vollstationären und komplementären Hilfen zu informieren. Die Beratung erfolgt im Zusammenwirken mit den Pflegekassen, dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen, ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen und anderen an der komplementären und pflegerischen Versorgung beteiligten Einrichtungen. Zu den Schwerpunkten der Tätigkeit gehören im Wesentlichen die folgenden Aufgaben: Recherche und Aufbereitung von Informationen über komplementäre und pflegerische Hilfeangebote für betroffene Menschen und deren Angehörigen Entwicklung von Beratungsinhalten Trägerunabhängige Informations- und Beratungstätigkeit, zielgenaue Klärung von Versorgungssituationen mit Hilfe- und Pflegeleistungen im Einzelfall Pflegefachliche Beurteilung notwendiger pflegerischer Hilfen und Beratung betroffener Personen und deren Angehörigen Neutrale Koordinierung freier Pflegekapazitäten von örtlichen Pflegeeinrichtungen Entwicklung und Sicherung von Kooperationsbeziehungen bei Unterstützungsleistungen und an der Pflege beteiligten Gruppen und Einrichtungen Organisation und Durchführung von Informationsveranstaltungen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Anforderungsprofil: Von den Bewerberinnen und Bewerbern wird der erfolgreiche Abschluss der Laufbahnprüfung für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 nichttechnischer Verwaltungsdienst (ehemals gehobener nichttechnischer Dienst) bzw. ein erfolgreicher Abschluss des 2. Verwaltungslehrgangs oder ein erfolgreich abgeschlossener Bachelor bzw. Diplom-Studiengang der Fachrichtung Soziale Arbeit / Sozialpädagogik erwartet. Die Beratung pflegebedürftiger Menschen und deren Angehöriger erfordert ein detailliertes Wissen über in Frage kommende Hilfeangebote und deren Finanzierungsmöglichkeiten. Hierzu bedarf es praktischer und theoretischer pflegefachlicher Kenntnisse und auch rechtliches Fachwissen. Wenn Sie sich die Tätigkeit der Pflegeberaterin/des Pflegeberaters vorstellen können, sollten Sie zudem insbesondere über folgende persönliche Voraussetzungen verfügen: Stark ausgeprägte soziale Kompetenz, insbesondere gegenüber kranken, behinderten und pflegebedürftigen Menschen und deren pflegenden Angehörigen Hohe Kommunikationsfähigkeit und Kontaktbereitschaft Organisationsgeschick und Fähigkeit zur eigenverantwortlichen Steuerung von Prozessen Einsatzbereitschaft und Belastbarkeit Bereitschaft zur fortlaufenden Weiterbildung Kenntnisse in der Anwendung von Microsoft-Office Da für die Tätigkeit neben speziellen Kenntnissen im Bereich der Sozialgesetzgebung auch Erfahrungen im Umgang mit Pflegebedürftigen und älteren Menschen sowie beraterische Kompetenzen erforderlich sind, verfügen Sie idealerweise darüber hinaus über Erfahrung im Sozialwesen. Sollten Sie noch Fragen haben, erhalten Sie weitere Auskünfte von Herrn Köppchen, Tel. 02191/16-2731. Interessierte Bewerbende werden gebeten, 13.03.2025 ihre Bewerbung ausschließlich online über das Bewerbungsportal der Stadt Remscheid einzureichen sowie ihre besondere Motivation für die ausgeschriebene Stelle darzulegen, zu begründen und das Einverständnis zur Einsicht in die Personalakte für alle am Bewerbungsverfahren Beteiligte zu erteilen. Die Stadtverwaltung Remscheid fördert aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeitenden. Sie strebt an, dass sich die gesellschaftliche Vielfalt auch bei den Beschäftigten widerspiegelt und begrüßt deshalb Bewerbungen, unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität. Die Auswahlentscheidung erfolgt unter Berücksichtigung des Landesgleichstellungsgesetzes NRW sowie des § 164 SGB IX.