Arbeiten für Potsdam
vielseitig, flexibel, bürgernah
Potsdam ist lebenswert, familienfreundlich und vielfältig. Das spiegelt sich auch in der Verwaltung der brandenburgischen Landeshauptstadt wider. Mit mehr als 2.500 Beschäftigten sind wir eine der größten Arbeitgeberinnen der Region. Als kommunale Behörde halten wir die Stadt am Laufen und sind zuverlässige Dienstleisterin für die Einwohnerinnen und Einwohner. Gleichzeitig geben wir die Impulse für die Entwicklung der Stadt.
Bei uns erhalten Sie die Möglichkeit, die Umsetzung dieser neuen Aufgaben aktiv mitzugestalten. Wir bieten Ihnen eine vielseitige Tätigkeit, die unter anderem folgende spannende Aufgabenfelder umfasst:
* Beratung von Antragstellenden sowie von betroffenen Mieterinnen und Mietern
* Bearbeiten von Anträgen, Durchführen von Erörterungen mit Antragsstellenden sowie Anhörungen von Betroffenen
* Erstellen von erhaltungsrechtlichen Genehmigungs- bzw. Ablehnungsbescheiden sowie von erhaltungsrechtlichen Stellungnahmen
* Prüfung der Anwendung des kommunalen Vorkaufsrecht
* Konzeption und Umsetzung eines gesamtstädtischen Screenings mit regelmäßiger Berichterstattung
* Beauftragung und fachliche Begleitung von vertiefenden Untersuchungen durch externe Gutachter
* Entwicklung von Genehmigungskriterien
* Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit inklusive Organisation und Durchführung von Informationsveranstaltungen
* Sie ein technisch-ingenieurwissenschaftliches Studium (Bachelor oder FH-Diplom) der Fachrichtung Bauingenieurwesen (Schwerpunkt: Hochbau), Architektur, Stadt- und Regionalplanung oder einen Bachelor-Abschluss einer vergleichbaren Fachrichtung mitbringen
* Sie idealerweise über mehrjährige oder einschlägige Berufserfahrung verfügen,
* Sie Kenntnisse in/mit der öffentlichen Verwaltung und Erfahrungen in der Beratung von Wohnungseigentümern / Wohnungseigentümerinnen, Bauherren / Bauherrinnen und Architekten / Architektinnen gesammelt haben
* Auch freuen wir uns über vertiefende Kenntnisse im Allgemeinen und im besonderen Städtebaurecht, insbesondere zu Erhaltungssatzungen gemäß §§ 172, 173 BauGB sowie dem Bauordnungsrecht (BbgBO)
Sie sind sowohl Kooperations- und Kommunikationskompetent und verfügen über ein hohes Maß an Urteils- und Entscheidungsfähigkeit? Dann sind Sie genau an der richtigen Stelle bei uns!