An der Hochschule fur Musik Carl Maria von Weber Dresden ist zum nachstmoglichen Zeitpunkt in der Fakultat I, Fachrichtung Gesang, eine Professur W3 fur Gesang mit Stimmfach Tenor, Bariton, Bass (1,0 VZA) zu besetzen. Gesucht wird eine international profilierte Kunstlerpersonlichkeit. Zentrale Aufgabe ist die Lehre im Hauptfach Gesang in allen kunstlerischen Studiengangen (inkl. Kunstlerisch padagogischer Ausbildung) sowie die Lehre im Fach Lehrpraxis Gesang gemas den Modulbeschreibungen an der Hochschule fur Musik Dresden. Die sonstigen Dienstaufgaben ergeben sich aus 69 des Sachsischen Hochschulgesetzes (SachsHSG). Die Lehrverpflichtung ergibt sich aus 7 Abs. 1 der Hochschuldienstaufgabenverordnung (HSDAVO). Unterrichtssprache an der Hochschule fur Musik Carl Maria von Weber Dresden ist Deutsch. Eine Teilzeitoption ist moglich (gemas 5 Abs. 2 des Sachsischen Gleichstellungsgesetzes). Die Hochschule fur Musik Carl Maria von Weber Dresden legt Wert auf die Mitwirkung an Masnahmen zur Qualitatsentwicklung und Nachwuchsgewinnung sowie die fachrichtungsubergreifende Zusammenarbeit. Die Bereitschaft, sich aktiv in der Fachrichtung und in der Selbstverwaltung der Hochschule einzubringen sowie insbesondere die Mitwirkung in den Gremien der Hochschule, wird vorausgesetzt. Bewerberinnen und Bewerber mussen die Berufungsvoraussetzungen nach 59 SachsHSG erfullen. Einstellungsvoraussetzungen sind der Nachweis einer besonderen Befahigung zu kunstlerischer Arbeit und zusatzliche kunstlerische Leistungen, die den hohen Anforderungen des Stellenprofils entsprechen. Vorausgesetzt wird ein abgeschlossenes einschlagiges Hochschulstudium mit Hauptfach Gesang und nachgewiesene mehrjahrige padagogische Erfahrung im kunstlerischen Hauptfach Gesang vorzugsweise in der Sangerausbildung auf Hochschulniveau. Der Umgang mit allen Stimmfachern und die entsprechenden Repertoirekenntnisse in allen Stilepochen sind unerlasslich. Digitale Kenntnisse und Fertigkeiten fur die Entwicklung neuer Lehrformate sowie fur die Ubernahme von Tatigkeiten in der akademischen Selbstverwaltung sind erwunscht. Bei erstmals Berufenen erfolgt die Einstellung in der Regel zunachst fur die Dauer von zwei Jahren (vgl. 71 Abs. 2 SachsHSG) in einem befristeten Angestelltenverhaltnis auf Probe. Die Hochschule strebt einen hohen Anteil von Frauen in der Lehre an. Qualifizierte Kandidatinnen sind deshalb ausdrucklich aufgefordert, sich zu bewerben. Schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung, Leistung und Befahigung bevorzugt berucksichtigt. Der Nachweis uber die Schwerbehinderung/Gleichstellung ist den Bewerbungsunterlagen beizufugen. Die vollstandigen Bewerbungsunterlagen enthalten: personliches Motivationsschreiben (max. 2 Seiten DIN A4) tabellarische Darstellung des akademischen, kunstlerischen und padagogischen Werdegangs Verzeichnis der bisherigen Lehrtatigkeit Kopie der Urkunde des hochsten akademischen Grades Zeugnis (falls nic