* Sie unterstützen den Niederlassungsleiter und die Führungskräfte bei der Einhaltung der Vorschriften im Arbeits- und Brandschutz sowie bei der Prävention.
* Sie beraten bei der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen, sozialen und sanitären Einrichtungen sowie bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen, Arbeitsabläufen und der Arbeitsumgebung.
* Sie untersuchen die Ursachen von Arbeitsunfällen gemeinsam mit den Führungskräften und schlagen Maßnahmen zur Unfallverhütung vor.
* Sie beraten und nehmen Stellung zu Investitionsentscheidungen im Hinblick auf Arbeits- und Brandschutz.
* Sie erstellen und führen Unterweisungen und Schulungen durch.
* Sie sind fachlich zuständige Ansprechperson für die Arbeitsschutz- und Brandschutzbehörden, Feuerwehren, Versicherungen und Unfallversicherungsträger.
* Sie führen regelmäßige Begehungen der Arbeitsstätten durch, erstellen Berichte, Gefährdungsbeurteilungen und
* Brandschutzordnungen und setzen diese durch.
* Sie beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und dem Einsatz von brennbaren Arbeitsstoffen sowie bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und der Auswahl der Löschmittel.
* Sie koordinieren und stimmen Arbeits- und Brandschutzmaßnahmen mit anderen Fachabteilungen ab.