Soziale Arbeit Menschen mit Behinderung (B. A.) (m/w/d), Studienbeginn 1. Oktober 2025 Dualer Studiengang in Zusammenarbeit mit der DHBW Villingen Schwenningen Vorpraktikum: 1. September 2025 30. September 2025 Bewerbungsschluss: 31. Januar 2025 Inhalte des dualen Studiums: Zwei in eins: Hochschulstudium und Praxis in einem Studiengang! Fachbereich Menschen mit Behinderung: Praktische Ausbildung im Sozialamt des Landratsamtes Studentinnen und Studenten im Studiengang Soziale Arbeit lernen, Menschen bei der Gestaltung ihres Lebens und der Bewaltigung von Problemen und Krisensituationen zu helfen. Im Sozialamt, Sachgebiet Eingliederungshilfe, werden Menschen mit Behinderung bei dem Ziel einer moglichst selbstbestimmten Teilhabe am Leben unterstutzt. Dies umfasst u. a. die Ermittlung des notwendigen Bedarfs, die Planung geeigneter Hilfen und die Beratung von Menschen mit Behinderung und ihren Angehorigen. Voraussetzungen: Abitur oder Fachhochschulreife (bei Fachhochschulreife muss ein Eignungstest an der Hochschule zur Studierfahigkeit bestanden werden) Verantwortungsbewusstsein und Engagement Rasche Auffassungsgabe Soziale Ader Gliederung des dualen Studiums: Ausbildungsdauer: 3 Jahre Vorpraktikum: 1. 30. September Beginn: 1. Oktober Die praktischen und theoretischen Ausbildungsabschnitte finden im 3 monatigen Wechsel statt. Jeweils ein Quartal an der Dualen Hochschule Baden Wurttemberg in Villingen Schwenningen wechselt sich ab mit einem Quartal Praxisausbildung im Landratsamt. Ein Fremdpraktikum erfolgt in einem anderen Praxisfeld nach Wahl. Im letzten Semester ist eine Bachelorarbeit zu erstellen. Die monatliche Bruttovergutung wahrend des Studiums richtet sich nach dem Tarifvertrag des offentlichen Dienstes (TVAoD). Das Landratsamt Bodenseekreis nimmt die berufliche Integration nach dem SGB IX ernst. Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen werden bei gleicher Eignung besondersberucksichtigt.