Informationen zum Job I. Behördenvorstellung Die JVA Köln ist mit ca. 1200 Haftplätzen die größte Justizvollzugsanstalt des Landes NRW. Sie ist eine Anstalt des geschlossenen und offenen Vollzuges und zusändig für die Vollstreckung von Straf- und Untersuchungshaft an männlichen und weiblichen Gefangenen. II. Aufgaben Sie möchten dazu beitragen, dass Gefangene auch nach der Inhaftierung in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten führen? Als Beamtin oder Beamter im Allgemeinen Vollzugsdienst sind Sie in Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Fachdiensten wie beispielsweise dem Psychologischen Dienst, dem Sozialdienst, dem Pädagogischen Dienst oder dem Seelsorglichen Dienst daran beteiligt, dieses Ziel zu erreichen. Sie arbeiten im Schichtdienst und auch an Wochenenden oder Feiertagen mit einem Anspruch auf dienstfreie Tage in der Woche. Zu Ihren Aufgaben gehören die Behandlung, Versorgung, Beaufsichtigung und Betreuung der inhaftierten Erwachsenen oder Jugendlichen. Sie überwachen die Einhaltung von Sicherheits- und Verhaltensvorschriften und kümmern sich darum, dass die Gefangenen verantwortungsbewusst und geordnet zusammenleben. Sie unterhalten sich, hören zu und motivieren jeden Einzelnen und jede Einzelne, die individuellen Vollzugsziele zu erreichen. Der Allgemeine Vollzugsdienst übernimmt damit eine verantwortungsvolle Aufgabe in einem innovativen Umfeld von hoher gesamtgesellschaftlicher Bedeutung. III. Berufseinstieg u. Ausbildung Die Einstellung erfolgt zunächst im Tarifbeschäftigungsverhältnis und ist zu jeder Zeit im Jahr möglich. Hierbei sammeln sie im engen Kontakt mit den Praxisanleitern erste Berufserfahrung und lernen den Vollzug kennen. Regelmäßig innerhalb von drei Jahren werden sie zum 1. Juli eines Jahres zum Vorbereitungsdienst zugelassen. Mit Zulassung zum Vorbereitungsdienst beginnt die 2-Jährige Ausbildung. Hierbei durchlaufen sie in Blöcken abwechselnd die theoretische Ausbildung an der Justizvollzugsschule in Wuppertal und die fachpraktische Ausbildung an mindestens zwei Justizvollzugsanstalten in den Bereichen Untersuchungshaft, geschlossener Erwachsenenvollzug, offener Vollzug und Jugendvollzug oder Jugendarrestvollzug. In der theoretischen Ausbildung werden Ihnen vermittelt: Fachgebiet 1 - Recht und Rechtsgrundlagen: Grundzüge des Staats-, Verfassungs- und Verwaltungsrechts; Grundzüge des Beamtenrechts; Grundzüge des Straf- und Strafverfahrensrechts; Vollzugsrecht. Fachgebiet 2 - Vollzugsaufgaben: Vollzugspraxis; Vollzugsverwaltungskunde; Dokumentation und Berichtswesen (einschließlich der Grundzüge vollzugsspezifischer IT-Verfahren). Fachgebiet 3 - Delinquenzentwicklung, Behandlung sowie Erziehung und Förderung: Kriminologie und Vollzugspsychologie; Pädagogik; Sozialsysteme und soziale Arbeit. Fachgebiet 4 - Kommunikation und Konfliktmanagement: Grundlagen der Kommunikation (Ausbildungsabschnitt I); Gewaltprävention und Deeskalation (Ausbildungsabschnitte II und III); Sicherungstechniken und Waffensicherung. Fachgebiet 5 - Gesundheitsförderung: Sport; Gesundheitslehre und Erste Hilfe. IV. Vergütung / Besoldung und sonstige Rahmenbedingungen Die Eingruppierung erfolgt zunächst entsprechend der Entgeltgruppe 4 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Nach einer erfolgreichen Einweisungszeit von 3 bis 6 Monaten werden Sie entsprechend der Entgeltgruppe 6 TV-L (zzgl. gestaffelter Vollzugszulage nach einem Jahr) bezahlt. Weitere Informationen zu den Entgeltgruppen finden Sie in der Entgelttabelle für Tarifbeschäftigte. Nach Beginn des Vorbereitungsdienstes und gleichzeitiger Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Widerruf erhalten Sie Anwärterbezüge nach dem Landesbesoldungsgesetz – LBesG NRW, Besoldungsordnung A LBesO NRW (zzgl. etwaiger Zuschläge, wie z. B. Familienzuschlag oder Stellenzulagen). Zusätzlich erhalten alle Anwärterinnen und Anwärter im Allgemeinen Vollzugsdienst derzeit einen Sonderzuschlag in Höhe von 70 % der Bezüge. Nach bestandener Laufbahnprüfung werden Sie als Beamtin oder Beamter auf Probe entsprechend der Besoldungsgruppe A 7 LBesO NRW (zzgl. etwaiger Zuschläge) besoldet. Mit zunehmender Berufserfahrung – entsprechende Bewährung vorausgesetzt – stehen Ihnen unterschiedliche Funktionen im Allgemeinen Vollzugsdienst und eine Besoldung bis zur Besoldungsgruppe A 11 LBesO NRW offen. Mehr Information zu den Besoldungsgruppen finden Sie in der Landesbesoldungstabelle. V. Einstellungsvoraussetzungen Folgende Voraussetzungen sollten Sie erfüllen: Fachoberschulreife oder Hauptschulabschluss (bei Hauptschulabschluss zusätzlich erforderlich: abgeschlossene Berufsausbildung oder abgeschlossene Ausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis) zum Zeitpunkt der Einstellung mindestens 18 Jahre und zum Zeitpunkt der Verbeamtung auf Widerruf regelmäßig noch nicht 40 Jahre alt; als Mensch mit Schwerbehinderung oder gleichgestellte Person (§ 2 Absatz 3 Sozialgesetzbuch IX) regelmäßig noch nicht 43 Jahre alt, Deutsche bzw. Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes, charakterliche, geistige und körperliche Eignung für die Laufbahn sowie Dienstfähigkeit aus amtsärztlicher Sicht. Darüber hinaus werden folgende persönliche und soziale Kompetenzen erwartet: Hohes Maß an Zuverlässigkeit und Verschwiegenheit Teamfähigkeit Reflektion des eigenen Verhaltens Kommunikations-, Kritik- und Konfliktfähigkeit Durchsetzungsvermögen. VI. Bewerbungsunterlagen Der Bewerbung sind beizufügen: ein tabellarischer Lebenslauf, eine Ablichtung des Schulabschlusszeugnisses und gegebenenfalls Fachschul- und Lehrzeugnisse, eine Ablichtung von Arbeitszeugnissen, eine Ablichtung der Geburtsurkunde, Erklärung Vorstrafen, Erklärung der wirtschaftlichen Verhältnisse, ggf. Nachweis über den Erwerb des deutschen Sportabzeichens innerhalb der letzten zwölf Monate. Vielfalt und Chancengleichheit gehören zu unserer Personalpolitik. Wir begrüßen daher ausdrücklich Bewerbungen von Menschen aller Religionen und Weltanschauungen, sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identitäten sowie von Menschen mit Einwanderungsgeschichte. Das Land Nordrhein-Westfalen bemüht sich bevorzugt um die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter und gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind daher ebenfalls ausdrücklich erwünscht. Sie haben Interesse? Dann senden Sie gerne ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen postalisch an: Die Leiterin der Justizvollzugsanstalt Köln Rochusstraße 350 50827 Köln oder elektronisch an bewerbungjva-koeln.nrw.de .