Öffentliche Stellenausschreibung
Über uns
Zu den wesentlichen Aufgabenbereichen des Landeslabors Schleswig-Holstein gehören Untersuchungen und Begutachtungen zur amtlichen Überwachung von Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen, Fleischhygiene- und Geflügelfleischhygieneuntersuchungen, Labordiagnostiken (z. B. zur Tierseuchenbekämpfung), Boden- und Umweltuntersuchungen sowie die Tierarzneimittel-, Futtermittel- sowie Handelsklassenüberwachung. Der Sitz des Landeslabors ist Neumünster.
Seit dem ist das Landeslabor die in Schleswig-Holstein zuständige Behörde zur Prüfung und Erteilung von Erlaubnissen sowie zur Überwachung der Anbauvereinigungen von Konsumcannabis einschließlich der diesbezüglichen Durchführung von Ordnungswidrigkeitenverfahren.
Das ausgeschriebene Aufgabengebiet ist organisatorisch dem neu geschaffenen Fachbereich 30 „Überwachung von Anbauvereinigungen für Konsumcannabis“ im Geschäftsbereich 3 „Behördliche Überwachung“ zugeordnet. Die zukünftige Fachbereichsleitung sorgt für einen reibungslosen aufgabenorganisatorischen und personellen Aufbau des Fachbereiches. Sie ist für eine ordnungsgemäße Erledigung der Aufgaben sowie für einen zügigen Geschäftsablauf verantwortlich.
Ihre Aufgaben
1. Leitung des Fachbereichs inklusive Führung der Mitarbeitenden im Rahmen der Ausübung der direkten Vorgesetztenfunktion
2. Steuerung, Gestaltung und laufende Optimierung der Prozesse und Verwaltungsabläufe innerhalb des Fachbereichs
3. Bearbeitung von Grundsatzangelegenheiten die Überwachung von Konsumcannabis betreffend
4. Behördliche Überwachung von Anbauvereinigungen gemäß § 27 KCanG
5. Erstellung von Gutachten und Stellungnahmen für Strafverfolgungs- und andere Behörden
6. Vertretung des Landeslabors vor Gericht
7. Mitarbeit im länderübergreifenden Austauschformaten
Das bringen Sie mit
Voraussetzungen für die ausgeschriebene Stelle sind:
8. Zwei juristische Staatsexamina mit mindestens „befriedigendem“ Abschluss oder bei ausreichendem Abschluss einschlägige mehrjährige Berufserfahrung im Verwaltungsrecht
9. Befähigung zur Führung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, dies beinhaltet insbesondere die Fähigkeiten Vertrauen zu schaffen, Feedback zu geben und anzunehmen, die Zusammenarbeit zu fördern und Mitarbeitende weiterzuentwickeln
10. Erfahrungen mit Verwaltungsverfahren
11. Gute Rechtskenntnisse in zentralen Rechtsgebieten des öffentlichen Rechts
12. Bereitschaft zu der innovativen Gestaltung von Veränderungsprozessen
13. Deutschkenntnisse entsprechend dem Sprachniveau C2
Zudem wäre wünschenswert:
14. Steuerung- und Koordinierungserfahrung in einer Landesbehörde
15. Bereitschaft, sich fundierte Kenntnisse über die einschlägigen Rechtsgebiete anzueignen
16. hohe persönliche Belastbarkeit, ausgeprägte Kommunikations-, Kooperations- und Teamfähigkeit,
17. außerordentliches Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen,
18. Eigeninitiative, besonderes Verantwortungsbewusstsein, ausgeprägte Arbeitssorgfalt und ein gutes Urteilsvermögen,
19. sicheres Auftreten und Konfliktfähigkeit.
Wir bieten Ihnen
Bei Vorliegen der beamtenrechtlichen und stellenmäßigen Voraussetzungen kann eine Besoldung bis zur Besoldungsgruppe A 14 erreicht werden. Bei einer Tätigkeit im Beschäftigtenverhältnis ist bei Vorliegen der tariflichen und persönlichen Voraussetzungen eine Eingruppierung bis zur Entgeltgruppe 14 TV-L möglich. Darüber hinaus wird eine Zulage in Höhe von 10% der Stufe 2 der Entgeltgruppe 14 nach § 16 Abs. 5 TV-L gewährt.
Entwicklungsmöglichkeiten sind entsprechend Ihrer Qualifikation und Leistung grundsätzlich gegeben.
Darüber hinaus bieten wir:
20. ein vielfältiges und gemeinwohlorientiertes Aufgabenspektrum
21. ein kollegiales Arbeitsklima
22. ein vielseitiges Angebot in- und externer Fortbildungen
23. individuelle Personalentwicklung
24. ergänzende Altersvorsorge für Tarifbeschäftigte (VBL)
25. eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch die Möglichkeit mobil und flexibel zu arbeiten
26. 30 Tage Urlaub im Jahr
27. ein vielseitiges betriebliches Gesundheitsmanagement
28. eine gute Anbindung an den ÖPNV
Wir freuen uns auf Sie!
Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein und prüft, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen, insbesondere mit bei der Agentur für Arbeit arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldeten schwerbehinderten Menschen, besetzt werden können. Personen mit einer Schwerbehinderung und ihnen Gleichgestellte werden bei gleichwertiger Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Wir möchten die Vielfalt der Biographien und Kompetenzen in der Landesverwaltung fördern. Deshalb begrüßen wir Bewerbungen, unabhängig von Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Alter sowie sexueller Identität.
Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben, gleiches gilt für Menschen mit Kenntnissen in niederdeutscher, friesischer oder dänischer Sprache.
Wir streben in allen Beschäftigtengruppen eine chancengleiche Beteiligung von Frauen an. Daher werden Frauen im Falle einer Unterrepräsentation bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.
Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Förderung der Teilzeitbeschäftigung liegen im besonderen Interesse der Landesregierung. Deshalb werden an Teilzeit interessierte Bewerberinnen und Bewerber besonders angesprochen.
Jetzt bewerben!
Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (mindestens Lebenslauf, Schul-, Ausbildungs-, Arbeitszeugnisse), bei Bewerbungen aus der öffentlichen Verwaltung mit einer aktuellen Beurteilung und ggf. einer Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte, richten Sie bitte bis zum
unter dem Kennwort LSH 30 an das Landeslabor Schleswig-Holstein, 24537 Neumünster, gerne in elektronischer Form an folgende E-Mail-Adresse:
Bei Bewerbungen in Papierform bitten wir um Übersendung von Kopien, da die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt werden.
Auf die Vorlage von Lichtbildern/Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich und bitten daher, hiervon abzusehen.
Ihre personenbezogenen Daten werden zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens auf der Grundlage des § 85 Absatz 1 des Landesbeamtengesetzes und § 15 Absatz 1 des Landesdatenschutzgesetzes verarbeitet. Weitere Informationen können Sie unseren
Für beamten- oder tarifrechtliche Fragen sowie Fragen zum Verfahren steht Ihnen die Fachbereichsleitung Personal Herr Schwerdt (