• Ganzheitliches Beraten der Antragsteller*innen über 25 Jahre, insbesondere über die Möglichkeiten der Integration am Arbeitsmarkt • Steuern des individuellen Integrationsprozesses • Entscheiden über alle sozial- und arbeitsmarktintegrativen Leistungen im Rahmen des SGB II und SGB III • Betreuen, Profiling, Matching und Abschließen von Eingliederungsvereinbarungen mit Anwenden der jeweiligen EDV‐Programme • Aufbauen und Pflegen von Kontakten zu Anbieter*innen von Eingliederungsmaßnahmen speziell für Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten • Kooperative Zusammenarbeit mit dem Leistungsbereich und den Bildungsträgern