Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen
Jobbeschreibung
Bei der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine
an der Fakultät I Management und Recht zu besetzen.
Die HVF Ludwigsburg ist die größte Hochschule für den öffentlichen Dienst des Landes. Als Hochschule für Angewandte Wissenschaften mit 97 Professuren in Forschung und Lehre und ca. 90 Verwaltungsmitarbeitenden bietet sie mehr als 2.900 Studierenden attraktive Studienmöglichkeiten in Bachelor- und Masterstudiengängen im Bereich der öffentlichen Verwaltung.
Aufgaben an der Hochschule
Mit der Professur ist die Vertretung des Öffentlichen Rechts, insbesondere des Umwelt-, Bau- und Planungsrechts in Forschung und Lehre verbunden.
Anforderungsprofil
Bei der ausgeschriebenen Stelle handelt es sich um eine rechtswissenschaftliche Professur. Vorausgesetzt wird ein abgeschlossenes rechtswissenschaftliches Studium mit überdurchschnittlichen Ergebnissen, eine Promotion und hervorragende fachbezogene berufliche Leistungen auf dem Gebiet des Verwaltungsrechts.
Lehrbedarf besteht vor allem in den verwaltungsrechtlich ausgerichteten Modulen des Studiengangs Public Management (B.A.). Neben dem Allgemeinen Verwaltungsrecht liegt im Besonderen Verwaltungsrecht ein Schwerpunkt auf den Bereichen des Umwelt-, Bau- und Planungsrechts. Kenntnisse im Bereich Klimaschutzrecht oder anderen Teilbereichen des Besonderen Verwaltungsrechts sind ebenso wünschenswert wie die Weiterentwicklung der Lehre in diesen Gebieten. Offenheit bezüglich Methoden des E-Learnings sowie für digitale Lehrformate und deren Fortentwicklung wird vorausgesetzt.
Neben der Lehre im Grundstudium wird auch eine Lehrtätigkeit im Vertiefungsstudium erwartet. Bedarfe bestehen auch bei der Betreuung von Bachelorarbeiten und dem Angebot von Seminaren und Fachprojekten.
Ein hohes Engagement in der anwendungsbezogenen Forschung, idealerweise im Bereich des Klimaschutzrechts, wird erwartet, ebenso die Bereitschaft zur Mitwirkung beim Ausbau des Weiterbildungsangebots der Hochschule und die Einbringung in der Selbstverwaltung.
Die Stelleninhaberin / der Stelleninhaber betreibt außerdem den weiteren Ausbau und die Pflege der laufenden Kontakte mit fachlich einschlägigen Praktikern und Ausbildungsstellen, um die enge Verzahnung von Lehre und Praxis zu gewährleisten.
Einstellungsvoraussetzungen
Die Einstellungsvoraussetzungen ergeben sich aus § 47 LHG. Dies sind
* ein abgeschlossenes Hochschulstudium,
* pädagogische Eignung, die in der Regel durch Erfahrung in der Lehre oder Ausbildung oder durch Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen in Hochschuldidaktik nachzuweisen ist,
* besondere Befähigung zur wissenschaftlichen Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird,
* besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis, von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen.
Bei der ersten Berufung in ein Professorenamt können Professorinnen oder Professoren zu Beamten auf Probe ernannt werden. Die Probezeit beträgt drei Jahre. Bei Vorliegen der Voraussetzungen erfolgt anschließend die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit.
Angebot an künftige Professorinnen und Professoren
Die HVF bietet ein vielfältiges Tätigkeitsfeld. Die Lehre erfolgt überwiegend in kleineren Gruppen, die sich durch direkte Interaktion zwischen Lehrenden und Studierenden auszeichnen. Eine kapazitätsabhängige flexible Stundenplanung lässt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu.
Die Hochschule strebt eine Erhöhung des Anteils von Professorinnen als familiengerechte Hochschule mit entsprechenden Maßnahmen an und sieht daher Bewerbungen von Frauen mit besonderem Interesse entgegen. Schwerbehinderte werden bei entsprechender Eignung vorrangig berücksichtigt.