Spülhilfe (gn)
Ihr neuer Job als Spülhilfe in Vollzeit für Betriebskantinen:
Bei uns haben Sie beste Perspektiven für eine sichere Zukunft in der Gastronomie. Egal ob als Spülkraft, Küchenhilfe oder als Quereinsteiger in der Gastronomie wir berücksichtigen Ihre Wünsche und unterstützen Sie bei Ihrer beruflichen Entwicklung. Von der Kantine bis zum Catering stehen Ihnen viele Wege offen. Im Raum Frankfurt und Umgebung suchen wir Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung als Spülhilfe (gn) in Vollzeit für den Einsatz in Kantinen/Betriebsrestaurants.
Ihre Vorteile als Spülhilfe auf einen Blick:
* Sichere unbefristete Festanstellung mit einem Stundenlohn ab 14,00 €, abhängig von der Berufserfahrung und Qualifikation
* Geregelte, familienfreundliche Tagesarbeitszeiten überwiegend von Montag Freitag
* Urlaubs- und Weihnachtsgeld
* Freizeitausgleich von Mehrarbeitsstunden
* Kostenfreie Arbeitskleidung
* Übernahmechancen in ein direktes Arbeitsverhältnis bei unseren Kunden
* Persönliche Betreuung durch unsere geschulten Disponenten
Das gehört zu Ihren Aufgaben als Spülhilfe:
* Sortieren, spülen und einräumen von Geschirr, Besteck und Küchenequipment
* Sauberhalten der Spülküche inkl. fachgerechtes Pflegen der Spülmaschine
* Eventuell Unterstützung des Küchenteams bei der Vorbereitung der Speisen
* Einhaltung der Hygienevorschriften
Das bringen Sie für Ihre Tätigkeit mit:
* Erfahrung im Küchen- und Spülbereich wünschenswert aber nicht zwingend erforderlich
* Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit
* Ausreichende Deutschkenntnisse zur Verständigung am Arbeitsplatz und von Arbeitsanweisungen
* Aufgeschlossenheit gegenüber wechslenden Arbeitseinsätzen bei verschiedenen Kunden
* Eine freundliche, aufgeschlossene Persönlichkeit mit gepflegtem Äußeren runden Ihr Profil ab
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung!
Der schnellste Weg zu uns führt über den Bewerben-Button! Oder Sie schicken uns Ihre Unterlagen direkt per E-Mail. Wir leben Vielfalt und Chancengleichheit und freuen uns deshalb natürlich über Bewerbungen von Menschen mit Behinderung. Alle personenbezogenen Formulierungen in der Stellenanzeige sind geschlechtsneutral zu betrachten.