1. Besonderheiten im öffentlichen Dienst Als Arbeitgeberin des Öffentlichen Dienstes gibt es während des Bewerbungsverfahrens einige gesetzliche Vorgaben zu beachten. Dadurch können sich unter anderem längere Fristen und Wartezeiten ergeben. Um den gesamten Prozess möglichst transparent zu halten, können Sie die einzelnen Schritte im Folgenden nachlesen: 2. Hinweise zur Bewerbung Grundsätzlich werden Stellenausschreibungen der Stadt Aschaffenburg über das Bewerberportal MeinCheckIn ausgeschrieben. In der Stellenausschreibung sind die zwingend erforderlichen Voraussetzungen genannt. Sobald Sie diese Voraussetzungen erfüllen, können Sie sich auf die Stelle bewerben. Sollten Sie Ihren Abschluss im Ausland erworben haben, ist gegebenenfalls eine Anerkennung des Abschlusses erforderlich. Die hierfür zuständige Stelle können Sie über das Portal zur Anerkennung in Deutschland finden. Darüber hinaus erhalten im Öffentlichen Dienst auch Menschen mit Behinderung die Gelegenheit, uns von ihrer Eignung für die ausgeschriebenen Positionen zu überzeugen. Unmittelbar nachdem Sie Ihre Bewerbung abgegeben haben, sollten Sie eine automatisch erzeugte Eingangsbestätigung per E-Mail erhalten. 3. Abgleichen der eingehenden Bewerbungen mit den Anforderungen der Stelle Während der Stellenausschreibung wird bereits geprüft, ob die in der Ausschreibung genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Dabei werden alle Bewerbungen berücksichtigt, die während der Bewerbungsfrist eingehen. Das Ende der Bewerbungsfrist wird in jedem Fall abgewartet, bevor die abschließende Personalauswahl erfolgt. Die Ausschreibung läuft in der Regel mindestens drei bis vier Wochen, damit möglichst viele Interessierte auch während der Urlaubszeit die Möglichkeit haben, die Stellenausschreibung zu lesen und sich zu bewerben. 4. Vorauswahl der Bewerbungen Grundlage für die Auswahl der Bewerbungen ist das Anforderungsprofil der zu besetzenden Stelle laut der Stellenausschreibung (Qualifikationen, Kenntnisse, Fähigkeiten). Dadurch soll die im Grundgesetz und der Bayerischen Verfassung verankerte "Bestenauslese" sichergestellt werden. Nachdem die nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung am besten geeigneten Bewerberinnen anhand der Bewerbungen ermittelt wurden, werden diese zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Die Einladung erfolgt rechtzeitig, sodass noch genügend Zeit zur Vorbereitung beziehungsweise zur Einholung von Informationen vom Fachbereich besteht. 5. Durchführen von Vorstellungsgesprächen mit strukturierten Interviews In den Vorstellungsgesprächen werden allen Bewerberinnen die gleichen Fragen gestellt, um einen direkten Vergleich sicher zu stellen. Die Fragestellungen orientieren sich zwingend an den Anforderungen der ausgeschriebenen Stelle aus dem Ausschreibungstext. Es kann bei bestimmten Stellen (z.B. Beispiel Ausbildungsstellen) zu weiteren Auswahl… wie etwa ein Assesment-Center oder ein Auswahltest zurückgegriffen werden. Sollte dies der Fall sein, werden Sie rechtzeitig mit der Einladung über die Besonderheiten informiert. Die endgültige Entscheidung über die Personalauswahl wird von mehreren Personen getroffen. Daher sitzen Ihnen im Vorstellungsgespräch immer mehrere Personen gegenüber. Dies können zum Beispiel sein: Mitarbeitende des Personalamtes Zuständiger Personalrat Jugend- und Auszubildendenvertretung Mitarbeitende aus dem jeweiligen Fachamt Gleichstellungsstelle Schwerbehindertenvertretung 6. Dokumentieren der getroffenen Auswahlentscheidung Öffentliche Arbeitgeber sind verpflichtet, das gesamte Einstellungsverfahren, zu dokumentieren und die verbindliche Zustimmung von der zuständigen Person einzuholen. Wer genau im Einzelfall dafür zuständig ist, hängt davon ab, in welcher Entgelt- oder Besoldungsgruppe eingestellt werden soll. Dabei handelt es sich entweder um den Amtsleiter des Personalamtes, den Personalreferenten, den Oberbürgermeister oder den Stadtrat. Dadurch kann es zu Verzögerungen kommen. Eine Beschleunigung dieses Verfahrens ist nicht möglich. 7. Einstellen der ausgewählten Person Zur Vertragserstellung sind zusätzliche Unterlagen nötig, wie zum Beispiel ein Führungszeugnis. Hier sind wir auf eine schnelle Zusendung angewiesen. Lange Kündigungsfristen bisheriger Arbeitsverhältnisse sind für uns nicht relevant. Wir bevorzugen keine Bewerberinnen, die schneller verfügbar wäre, da wir uns an den in der Verfassung verankerten Grundsatz der „Bestenauslese“ halten.