* Wahrnehmung der Aufgaben einerSicherheitsfachkraft gemäß § 6 ASiG
* Schwerpunkt Maschinensicherheit: Sicherstellung, dassNeuanlagen, Umbauten und technische Veränderungen den Anforderungender Maschinenrichtlinien und anderen relevanten Rechtsvorschriftenentsprechen
* Aufrechterhaltung undWeiterentwicklung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
* Mitwirkung bei der Erstellung und Überprüfungder Gefährdungsbeurteilungen
* Schaffung einerrechtssicheren Organisation in den Bereichen Sicherheit undGesundheitsschutz