Einleitung Sie möchten als Alltagsbegleiterin arbeiten und suchen einen neuen Job? Perfekt Sie legen Wert auf flexible Arbeitszeiten, die sich Ihrem Alltag anpassen? Check Wichtig ist die Freude im Umgang mit Menschen und die Bereitschaft, diese in ihren alltäglichen Herausforderungen zu unterstützen. Als Alltagshelferin und Betreuungskraft sind Sie nicht für pflegerische Maßnahmen zuständig, sondern helfen im Bereich Betreuung und Hauswirtschaft. Unser Arbeitsmodell, das eine ausgewogene Mischung aus Betreuung (50%) und hauswirtschaftlichen Aufgaben (50%) bietet, ermöglicht Ihnen einen äußerst abwechslungsreichen Arbeitsalltag. Was wir Ihnen bieten: ein freundliches, offenes Arbeitsklima, - flexible Arbeitszeiten, - leistungsgerechte, attraktive Vergütung, - 30 Urlaubstage bei einer 5-Tage Woche, - Fort- und Weiterbildungen, - eine verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Arbeit. Ihr Profil: - Es sind keine Vorkenntnisse vonnöten. Sie sollten jedoch bereit sein, an einer Weiterbildung zum/r Alltagshelfer/in nach § 45b SGB XI teilzunehmen - Führerschein der Kl. B inkl. eigenem PKW - Selbstständige und zuverlässige Arbeitsweise - Freundliches Auftreten und Verantwortungsbewusstsein Aufgaben Haushaltsnahe Dienstleistungen: Lebensmitteleinkauf Zubereiten von Mahlzeiten Reinigung des unmittelbaren Lebensbereiches wie z. B. des Fußbodens, der Möbel, der Haushaltsgeräte und der Fenster Trennung und Entsorgung des Abfalls Beheizen der Wohnung Wäschewaschen, -bügeln, -falten und in den Kleiderschrank einräumen Bewässern der Zimmerpflanzen Versorgung von Haustieren Pflegerische Betreuungsmaßnahmen: Gemeinsame Spaziergänge Begleitungen wie z. B. Kirchgänge oder Theatervorstellungen Hilfen zur Entwicklung und Aufrechterhaltung einer Tagesstruktur Unterstützung bei Hobby und Spiel Unterstützungsleistungen von administrativen Angelegenheiten wie bürokratische Tätigkeiten, Apothekenbesuche oder Behördengänge Gemeinsames Einkaufen. Qualifikation Wir suchen: - Ausgebildete Betreuungskräfte nach §43b, 53c wünschenswert, nicht zwingend erforderlich - Alltagshelferinnen nach §45a SGB XI wünschenswert, nicht zwingend erforderlich Benefits - Flexible Arbeitszeiten - Mitarbeiterrabatte - Kilometergeld - Betriebliche Altersvorsorge Noch ein paar Worte zum Schluss Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung