Anforderungsprofil
1. Erforderlich sind:
1. Laufbahnbefähigung für den mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst oder eine abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/-r oder eine dieser Berufsausbildung entsprechend der Thüringer Vollzugsdienstkräfteverordnung gleichgestellte abgeschlossene Aus- oder Fortbildung bzw. der abgeschlossene Fortbildungslehrgang I (FL I) oder der Abschluss als Verwaltungsbetriebswirt/-in (VWA) bzw. Betriebswirt/-in (VWA) oder die Laufbahnbefähigung für den mittleren Polizeivollzugsdienst
2. Fahrerlaubnis Klasse B
2. Wünschenswert sind:
3. Kenntnis der einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften
4. anwendungsbereite Kenntnisse der Datenerfassungstechnik
5. Ortskenntnisse
6. ein gutes mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen, Eigeninitiative und Selbständigkeit aber auch Teamfähigkeit
7. eine hohe physische und psychische Belastbarkeit im Außendienst sowie Urteilsfähigkeit, Entschlusskraft und Konfliktfähigkeit
8. freundliches, sicheres und korrektes Auftreten
Die erforderlichen Zeugnisse/Nachweise sind der Bewerbung beizufügen. Sollten die erforderlichen Nachweise nicht beiliegen, führt dies zu einem Ausschluss aus dem Bewerberverfahren. Auch interne Bewerber werden aufgefordert, die erforderlichen Nachweise der Bewerbung beizufügen.
Aufgabengebiet
1. Durchführung des Streifendiensts im Stadtgebiet und in den Ortsteilen, insbesondere
9. Ahndung festgestellter Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung gemäß geltendem Recht sowie örtlichem Satzungs- und Verordnungsrecht
10. Ausfertigung schriftlicher Verwarnungen mit Verwarnungsgeld sowie Erstellen von Ordnungswidrigkeitsanzeigen
11. Durchführung von Identitätsfeststellungen (§ 15 OBG)
12. Anordnung und Durchsetzung von Zwangsmaßnahmen gemäß den Bestimmungen des OWiG und des ThürVwZVG
13. Erstellung von Berichten sowie Anfertigung von Hausmitteilungen, Ausfertigung von vorgegebenen Kontrollaufträgen und Prüfprotokollen
14. Erstellung von Fotodokumentationen und Führen von Aktenvorgängen
2. Durchführung von Ermittlungs- und Vollzugstätigkeiten im übertragenen Zuständigkeitsbereich, u. a.
15. Ermittlung von Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung von gewerberechtlichen, straßenverkehrsrechtlichen und abfallrechtlichen Angelegenheiten, im Bereich der Sondernutzung sowie in weiteren von den Fachbereichen der Stadtverwaltung oder im Zuge der Amtshilfe beauftragten Angelegenheiten
16. Ahndung festgestellter Ordnungswidrigkeiten mittels Verwarnung
17. Vollzug von Anordnungen nach Maßgabe der für dieses Verwaltungshandeln geltenden gesetzlichen Bestimmungen
18. Anordnung von Maßnahmen zur Sicherung oder Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nach Maßgabe des OBG und anderer gesetzlicher Bestimmungen
19. Fertigung von Ermittlungsberichten und Abgabe des Ergebnisses an die Fachbereiche
20. Erstellen und Abgabe von Ordnungswidrigkeitsanzeigen, Aktenvermerken und Berichten an die Fachbereiche
3. Überwachung des ruhenden Verkehrs in der Stadt Erfurt, insbesondere
21. Erfassung von Verstößen gegen die StVO
22. Ausfertigung von Verwarnungen mit und ohne Verwarngeld
23. Erfassung unkorrekter bzw. zerstörter Verkehrsbeschilderung
4. Sonstige Aufgaben, insbesondere
24. Information nachfragender Bürger zu Zuständigkeiten innerhalb des Bürgeramtes und in groben Zügen zu Zuständigkeiten der Stadtverwaltung
25. Abgabe von Stellungnahmen bzw. Zeugenaussagen vor Gericht
Die Ausübung der Tätigkeit erfordert die Bereitschaft zur Arbeit im 2-Schicht-System und zur Ableistung von Sondereinsätzen an Wochenenden und/oder zu Nachtzeiten. Des Weiteren wird die Bereitschaft zum Tragen einer Dienstkleidung vorausgesetzt.
Wir bieten
Neben dieser interessanten und anspruchsvollen Tätigkeit bieten wir Ihnen:
26. eine intensive Unterstützung bei der Einarbeitung
27. 30 Tage Erholungsurlaub pro Kalenderjahr
28. vermögenswirksame Leitungen
29. ermäßigtes Ticket für den öffentlichen Personennahverkehr (Job-Ticket)
30. Anspruch auf Bildungsfreistellung gemäß Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz
31. Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
32. gesundheitsfördernde und gesundheitserhaltende Maßnahmen im Rahmen unseres betrieblichen Gesundheitsmanagements