Ganzheitliches Beraten der Antragsteller*innen über 25 Jahre, insbesondere über die Möglichkeiten der Integration am Arbeitsmarkt Steuern des individuellen Integrationsprozesses Entscheiden über alle sozial- und arbeitsmarktintegrativen Leistungen im Rahmen des SGB II und SGB III Betreuen, Profiling, Matching und Abschließen von Eingliederungsvereinbarungen mit Anwenden der jeweiligen EDV‑Programme Aufbauen und Pflegen von Kontakten zu Anbieter*innen von Eingliederungsmaßnahmen speziell für Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten Kooperative Zusammenarbeit mit dem Leistungsbereich und den Bildungsträgern