• Sie führen regelmäßige Kontrollen (Sichtkontrollen und Funktionskontrollen) in den Gebäuden, baulichen und technischen Anlagen sowie den Außenanlagen der Liegenschaften im Zuständigkeitsbereich durch. Dabei erfassen und melden Sie Schäden / Störungen, die nicht selbst erledigt werden können.
• Sie sind für die Durchführung von Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten sowie Prüfungen an technischen Anlagen im Rahmen des erlernten Handwerkes bzw. vorhandener Berechtigungen verantwortlich.
• Sie erledigen einfache Reparaturarbeiten auch in anderen Gewerken (z.B. Reparatur oder Austausch von Schlössern und Beschlägen, Instandsetzung von Sanitärarmaturen, o.ä. Tätigkeiten).
• Sie unterstützen andere Fachhandwerker des TGM bei Instandsetzungs-, Wartungs- und Prüfaufgaben.
• Sie gewährleisten den Transport von Liegenschaftsmaterial und -gerät (auch Möbel) innerhalb von Gebäuden.
• Mit der Wahrnehmung dieser Aufgaben ist die Leistung von Rufbereitschaft bzw. Bereitschaftsdiensten verbunden.
• Die Teilnahme an regelmäßigen und weiterführenden Aus- und Fortbildungen wird vorausgesetzt.
• Die Stelle ist ab 01.06.2025 zu besetzen.
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