Die Zollverwaltung sucht zur Verstärkung ihrer Observationseinheiten Zoll (OEZ) der Zollfahndungsämter (ZFÄ) an mehreren Standorten bundesweit Einsatzbeamtinnen und Einsatzbeamte (w/m/d) in den Besoldungsgruppen A 7 / A 9m+Z des mittleren Dienstes und den Besoldungsgruppen A 9g / A 11 des gehobenen Dienstes.
Tätigkeit:
Einsatzbeamtinnen und -beamte einer OEZ unterstützen vorrangig die Bereiche des Zolls, die mit der mittleren, schweren und Organisierten Kriminalität befasst sind. In den OEZ gibt es Einsatzgruppen Observation und Technische Einsatzgruppen (TEG), die sowohl eigene Einsätze bewältigen als auch sich gegenseitig bei Ihren Einsätzen begleiten und unterstützen. Im Team der Einsatzgruppen Observation werden verdeckt Beweise gesammelt und längerfristige Observations-, Sicherungs- bzw. Schutzmaßnahmen und auch Festnahmen durchgeführt. Das Team der TEG ist für den Einsatz der komplexen Technik bei den laufenden Einsatzmaßnahmen zuständig.
Nach einer erfolgreichen Einführungsfortbildung erhalten Sie zahlreiche Möglichkeiten, sich weiter zu spezialisieren. So können Sie u.a. Fahrsicherheitstrainer/-in, Einsatztrainer/-in Spezialeinheit für Sport und Schießen oder Einsatzsanitäter/-in werden.
Dienstorte:
OEZ Berlin-Brandenburg / Zollfahndungsamt Berlin-Brandenburg
OEZ Dresden / Zollfahndungsamt Dresden
OEZ Hannover / Zollfahndungsamt Hannover
OEZ Hamburg / Zollfahndungsamt Hamburg
OEZ Karlsruhe / Zollfahndungsamt Stuttgart
OEZ Kaiserslautern / Zollfahndungsamt Frankfurt am Main
OEZ Moers / Zollfahndungsamt Essen
OEZ Weiden / Zollfahndungsamt München
Zwingende Voraussetzungen für eine Verwendung in einer OEZ:
* Sie haben die Laufbahnbefähigung für den mittleren bzw. gehobenen nichttechnischen oder technischen Verwaltungsdienst.
* Sie sind bereits Beamtin/Beamter, maximal der Besoldungsgruppe A 9m Bundesbesoldungsordnung im mittleren Verwaltungsdienst bzw. der Besoldungsgruppe A 11 Bundesbesoldungsordnung im gehobenen Verwaltungsdienst
* Ihr Alter überschreitet die Höchstgrenze von 40 Jahren zum Stichtag 31. Juli eines Auswahljahres nicht.
* Sie besitzen, nach Feststellung des von der Zollverwaltung beauftragten Betriebsärztlichen Dienstes (BAD), die gesundheitliche Eignung für die vorgesehene Verwendung.
* Sie besitzen bereits eine aktuelle erweiterte Sicherheitsüberprüfung (Ü2) gemäß § 9 SÜG bzw. sind bereit zu deren unmittelbaren Durchführung.
* Sie besitzen eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse 3 oder B
* Sie erklären sich bereit, Ihren Wohnsitz im Einzugsbereich des Dienstortes zu nehmen.
* Sie haben erfolgreich am OEZ-Eignungsauswahlverfahren und an einem darauffolgenden Verwendungsfeststellungsverfahren teilgenommen.
* Die nachstehenden allgemeinen Voraussetzungen für den Zollfahndungsdienst liegen bei Ihnen vor.
Die vorstehenden zwingenden Voraussetzungen gelten auch für aktive beziehungsweise ehemalige Angehörige polizeilicher Spezialeinheiten (MEK und OT) mit folgenden Ausnahmen:
* Bei diesem Personenkreis darf das Höchstalter von 50 Jahren zum Stichtag 31. Juli des Auswahljahres nicht überschritten sein.
* Für aktive oder ehemalige Angehörige von polizeilichen Spezialeinheiten ist eine Teilnahme am Eignungsauswahlverfahren erforderlich.
* Eine Teilnahme am Verwendungsfeststellungsverfahren ist nicht erforderlich, sofern mit der der Bewerbung kein Wechsel der Fachrichtung einhergeht (Einsatzgruppe Observation oder TEG).
Allgemeine Voraussetzungen für den Zollfahndungsdienst:
* Bereitschaft zu häufigen, auch mehrtätigen - sowie kurzfristig angesetzten -Dienstreisen im gesamten Bundesgebiet sowie im Ausland
* Bereitschaft zu Mehrarbeit bzw. Bereitschaft zur Aufgabenerfüllung auch außerhalb der regulären Dienstzeiten
* Uneingeschränkte Außendiensttauglichkeit
* Bereitschaft zum Erwerb der Waffenträgereigenschaft, zum Führen eines Dienst-Kfz und zur Teilnahme an fachspezifischen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen
Hinweise:
Die Bewerberauslese erfolgt anhand eines festgeschriebenen Eignungsauswahlverfahrens.
Ausgenommen vom Eignungsauswahlverfahren sind Bewerberinnen und Bewerber, die bereits das gesamte Eignungsauswahlverfahren innerhalb der letzten 2 Jahre erfolgreich durchlaufen haben.
Nach erfolgreichem Abschluss des Eignungsauswahlverfahrens beginnt ein Verwendungsfeststellungsverfahren, das die gesamte Qualifizierende Fortbildung umfasst.
Erst nach dem erfolgreichen Abschluss der Qualifizierenden Fortbildung ist eine endgültige Verwendung als Einsatzbeamtin / Einsatzbeamter einer OEZ möglich.
Von der Teilnahme am Verwendungsfeststellungsverfahren sind Bewerberinnen und Bewerber ausgenommen, die aktuell in einer vergleichbaren Spezialeinheit eingesetzt sind. Dies wird im Einzelfall geprüft. Die notwendigen taktischen und sportlichen Fähigkeiten dieser Bewerberinnen und Bewerber sind innerhalb der Probezeit nachzuweisen.
Bei der Verwendung in einer OEZ wird eine Polizeizulage und eine Erschwerniszulage gezahlt.
Bewerbungsfrist:
Alle Bewerbungen, die bis zum 31. Juli eines Auswahljahres eingehen, werden für das laufende Eignungsauswahlverfahren berücksichtigt. Spätere Bewerbungen werden für das nächste Eignungsauswahlverfahren vorgemerkt.
Ansprechpersonen:
Für Fragen zur Bewerbung:
DIA212-SEZ.gzd@zoll.bund.de
* Frau Vanessa Ochala (0228 303-19023
* Frau Pinar Ates (0228 303-19035)
Für Fragen zum Auswahlverfahren:
* SEZ.GZD@zka.bund.de
* SEZ-Hotline (0228-303-84321)
Adresse:
Generalzolldirektion
Bergisch Gladbacher Str. 837
51069 Köln
Ergänzende Hinweise zur Stellenausschreibung:
Bitte geben Sie Ihre Bewerbung online über unser Bewerberportal ab:
Alternativ richten Sie Ihre Bewerbung per E-Mail mit dem Bewerbungsvordruck OEZ an die Generalzolldirektion, DI.A.212, SEZ-Team (DIA212-SEZ.gzd@zoll.bund.de).
Beamtinnen und Beamte können nur bei Abgabebereitschaft des Dienstherrn für das Auswahlverfahren berücksichtig werden.
Die Dienstherren werden zeitnah über die Bewerbung informiert.
Im Rahmen des Bundesgleichstellungsgesetzes ist die Bundesfinanzverwaltung bestrebt, den Anteil der weiblichen Bediensteten - insbesondere auch auf höherwertigen Dienstposten - zu erhöhen und fordert deshalb Frauen besonders zu Bewerbungen auf.
Eine Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich, allerdings aufgrund der besonderen Aufgabenstellung der OEZ lediglich in ausgewählten Arbeitszeitmodellen. Jeder Einzelfall wird geprüft (Hinweis: eine Wochenarbeitszeitverkürzung von 41 auf 40 Stunden gem. § 3 AZV ist hiervon unberührt).