Wir fördern ihre schulische Bildung sowie die gesellschaftliche und berufliche Teilhabe. Sie werden im Wohnen des Betty-Hirsch-Schulzentrums in Stuttgart tätig, einem Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum mit Förderschwerpunkt Sehen mit Schulkindergarten, Schule und Wohnbereich. Im Wohnbereich unterstützen Sie die Kinder und Jugendlichen bei der selbstständigen und selbstbestimmten Lebensführung und der Teilhabe in der Gesellschaft. Neben den pflegerischen Tätigkeiten im Wohnbereich, erarbeiten und setzen Sie gemeinsam mit dem Schulbereich personenzentrierte Förderziele für die Kinder und Jugendlichen um. Durch die Zusammenarbeit mit anderen Fachbereichen, Fachdiensten, Ämtern und Ärzten, können Sie die Kinder und Jugendlichen optimal fördern. Sie verfügen über eine abgeschlossene Ausbildung zum Heilerziehungspfleger (m/w/d), Altenpfleger (m/w/d) oder Gesundheits- und (Kinder-) Krankenpfleger (m/w/d). Sie sind bereit, Früh- und Spätschichten in einer geregelten 5-Tage Woche zu arbeiten. Mit Empathie und Einfühlungsvermögen arbeiten Sie engagiert mit blinden und sehbehinderten Kindern und Jugendlichen mit zusätzlichen Beeinträchtigungen zusammen. Ihnen stehen zahlreiche Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten in unserem modernen Bildungs- und Sozialunternehmen zur Verfügung, insbesondere zum Thema Blindheit und Sehbehinderung. Sie erhalten einen attraktiven Arbeitsvertrag mit tariflicher Vergütung gemäß den Arbeitsvertragsrichtlinien Diakonie Württemberg (angelehnt an TvöD), eine tarifliche Jahressonderzahlung, eine betriebliche Altersvorsorge sowie eine Einspringprämie und Regenerationstage. Durch verschiedene Einstellungen in Ihrem Arbeitszeitkonto haben Sie die Möglichkeit auf einen selbst gewählten Freizeitausgleich. Zur Förderung Ihrer Gesundheit bezuschussen wir den EGYM-Wellpass mit vielfältigen Sport- und Wellnessangeboten. Zudem haben Sie die Möglichkeit an Jobrad zu leasen, erhalten einen Zuschuss zum Deutschlandticket und profitieren von Shopping-Rabatten über corporate benefits. Sie erhalten tariflichen Zusatzurlaub über 30 Tage hinweg.