An der Staatlichen Studienakademie Glauchau ist - unter dem Vorbehalt der späteren Ausbringung der W2-Planstelle durch den Haushaltsgesetzgeber - folgende Stelle ab 01.01.2025 (frühestens ab Ausbringung der W2-Planstelle durch den Haushaltsgesetzgeber) zu besetzen:
W2-Professur für Technische Informatik (m/w/d) (Vollzeit, unbefristet)
vorrangig im Studienbereich Technik
(Kennziffer GC-P34-2024)
Aufgabenprofil:
Wir suchen Sie: dual lehrend und kooperativ forschend - Vereinbarung von Theorie, Wissenschaft und Forschung.
Eine der Herausforderungen an duale Absolventinnen und Absolventen aller Studiengänge wird in den nächsten Jahren die Unterstützung von Unternehmen und Institutionen bei der digitalen Transformation sein. Für diesen Prozess werden zum einen Fachkräfte benötigt, die branchenübergreifend IT-Systeme in Unternehmen entwickeln, einführen und betreuen können. Zum anderen braucht die digitale Transformation im Mittelstand auf der Anwenderseite Fachkräfte, welche die Ganzheitlichkeit der Wertschöpfungsprozesse im Zuge ihres Handelns und Entscheidens ebenso im Blick behalten wie die Chancen der Digitalisierung.
Die Bewerbenden für die ausgeschriebene Professur sollen ein fundiertes Wissen sowie praktische Erfahrungen auf den Gebieten der Technischen Informatik, insbesondere der Rechnerarchitektur und der Netzwerktechnik besitzen. Im Speziellen sollen Sie in mindestens drei der folgenden Bereiche Kompetenzen vorweisen und in der Bewerbung explizit nachweisen:
Rechnerarchitektur
Rechnernetze und Infrastrukturen
Datenschutz und IT-Sicherheit
Webanwendungen und mobile Anwendungen
Multimediatechnik
Embedded Systems
In der inhaltlichen und organisatorischen Abstimmung sowie zur effizienten Gestaltung der wissenschaftlichen und praktischen Studienphasen sind zudem ausgeprägtes fachdidaktisches Geschick, fachpraktische Erfahrungen als kompetenter Gesprächspartner für die dualen Praxispartner sowie Erfahrungen und Kenntnisse bei der Betreuung von Studierenden und in der Organisation von Studienabläufen erforderlich. Engagement und Einsatzfähigkeit für die Weiterentwicklung der Lehre (z.B. Entwicklung neuer Lehrformate und Module) werden ebenso vorausgesetzt wie das Interesse an kooperativer Forschung sowie Wissens- und Technologietransfer in den o.g. Fachbereichen und Ihre Mitwirkung an den sonstigen Aufgaben des Akademiestandortes im Rahmen des Studienbetriebes, insbesondere bei der Gewinnung von Studierenden und Veranstaltungen sowie an Maßnahmen zur Bekanntmachung der Angebote der DHSN.
Alle Bewerbenden müssen die Einstellungsvoraussetzungen nach § 59 SächsHSG erfüllen:
abgeschlossenes Hochschulstudium des entsprechenden Wissenschaftsgebietes (z. B. Informatik, Informationstechnik oder vergleichbare Wissenschaftsgebiete),
pädagogische Eignung, die in der Regel durch Erfahrungen in der Lehre, hochschuldidaktische Qualifikationen und durch eine Probeveranstaltung (Probevortrag, Probelehrveranstaltung) nachgewiesen wird,
besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird,
besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Kenntnisse und Methoden in einer in der Regel fünfjährigen, einschlägigen beruflichen Praxis, von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereiches ausgeübt worden sein müssen.
Der Arbeitsort ist die Staatliche Studienakademie in Glauchau. Bei Bedarf ist der Einsatz auch an einer anderen Staatlichen Studienakademie der Dualen Hochschule Sachsen möglich.
Art und Umfang der dienstlichen Aufgaben der Lehrpersonen an der Dualen Hochschule Sachsen ergeben sich aus der Hochschuldienstaufgabenverordnung.
Die Bewerbung von Frauen wird ausdrücklich begrüßt. Auf die bevorzugte Berücksichtigung von Schwerbehinderten bei Vorliegen gleicher Qualifikation und Eignung wird geachtet. Schwerbehinderte und/oder ihnen gleichgestellte Bewerbende, die die o. g. Voraussetzungen erfüllen, werden daher ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Es wird gebeten, den Nachweis über die Schwerbehinderung bzw. die Gleichstellung den Bewerbungsunterlagen beizufügen.
Sind Sie interessiert und überzeugt, dass Sie über die genannten Voraussetzungen verfügen?
Dann richten Sie bitte Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (Motivationsschreiben, tabellarischer Lebenslauf, Zeugniskopien, Beurteilungen, lückenlose Tätigkeitsnachweise, insbesondere die Darstellung des wissenschaftlichen Werdegangs, der einschlägigen fachpraktischen Berufserfahrungen und Lehrtätigkeit sowie Nachweise wissenschaftlicher Leistungen und Veröffentlichungen und Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen) bis zum 20.12.2024 unter Angabe der oben genannten Kennziffer
vorzugsweise per E-Mail an:
direktion.glauchau@ba-sachsen.de
Bitte übermitteln Sie Ihre Online-Bewerbung in einer zusammengefügten PDF-Datei (max. 10 MB) mit dem Dateinamen GC-P34-2024-Name-Vorname.
oder
postalisch an:
Berufsakademie Sachsen
Staatliche Studienakademie Glauchau
Sekretariat der Direktion
Kopernikusstraße 51
08371 Glauchau
Wichtige Hinweise:
Bitte beachten Sie, dass Sie mit Ihrer Bewerbung gleichzeitig Ihr Einverständnis zur elektronischen Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten bis zum Abschluss des Bewerbungsverfahrens erteilen. Danach werden die elektronischen Unterlagen nach den Vorgaben des Datenschutzes vernichtet. Ferner weisen wir darauf hin, dass im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehende Kosten leider nicht erstattet werden können.
Wir bitten darum, alle für die Bewerbung erforderlichen Unterlagen und Nachweise (z. B. Abschlusszeugnisse, qualifizierte Arbeitszeugnisse, Beurteilungen, etc.) zunächst lediglich in Kopie einzureichen und von Mappen abzusehen. Erforderliche beglaubigte Kopien von Urkunden über akademische Grade werden gegebenenfalls nachgefordert.
Bei einem ausländischen Hochschulabschluss bzw. akademischen Grad ist die Vorlage einer Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) notwendig.
Die Vorlesungen an der Dualen Hochschule Sachsen werden hauptsächlich in deutscher Sprache gehalten, daher wird bei Bewerbungen in einer anderen Sprache um eine deutsche Übersetzung gebeten.
Bitte beachten Sie weiterhin, dass die Eingangsbestätigung ausschließlich per E-Mail versandt wird.
Bewerbende, die sich bereits in einem Dienst- oder Beschäftigungsverhältnis zum Freistaat Sachsen befinden, werden gebeten, ihre Zustimmung zur Einsichtnahme in die Personalakte zu erteilen.