**Besetzungsprofil für eine Professur für Islamische Theologie**
Die Universität Osnabrück sucht einen Professor für Islamische Theologie, der sich auf die Forschung und Lehre im Bereich der Normenlehre, Rechtsmethodologie und Zielen der Scharia spezialisiert hat.
**Zusammenfassung**
Die Universität Osnabrück sucht einen Professor für Islamische Theologie, der sich auf die Forschung und Lehre im Bereich der Normenlehre, Rechtsmethodologie und Zielen der Scharia spezialisiert hat. Der Kandidat soll über vertiefte Kenntnisse in der islamischen Theologie, insbesondere im Bereich des islamischen Rechtes und der Hermeneutik der islamischen normativen Texte, verfügen.
**Aufgabenbereiche**
* Forschung und Lehre im Bereich der Normenlehre, Rechtsmethodologie und Zielen der Scharia
* Vertretung des Fachgebiets in allen Bachelor- und Masterstudiengängen der Islamischen Theologie bzw. Religion
* Beteiligung an interdisziplinären Forschungsprojekten zum Thema "Fiqh und Kultur
* Mitwirkung bei der inner- und außeruniversitären Vernetzung des Instituts für Islamische Theologie
**Fachliche Einstellungsvoraussetzungen**
* Vertiefte Kenntnisse in der islamischen Theologie, insbesondere im Bereich des islamischen Rechtes und der Hermeneutik der islamischen normativen Texte
* Sehr gute fachspezifische Arabischkenntnisse
* Erfahrung in der universitären Lehre (im In- und/oder Ausland)
* Erfahrung in der Durchführung und Beteiligung an interdisziplinären Forschungsprojekten
* Erfahrung in der Einwerbung von Drittmitteln
**Wünschenswert**
* Erfahrungen in der wissenschaftlichen Zusammenarbeit mit islamischen Zentren/Universitäten in Europa und der islamischen Welt
* Praktische Erfahrung mit muslimischen Gemeinden
**Gesetzliche Einstellungsvoraussetzungen**
* Abgeschlossenes Hochschulstudium in Islamwissenschaften bzw. Islamischer Theologie oder in einem verwandten Fach
* Praktische Erfahrungen bestätigte pädagogisch-didaktische Eignung
* Besondere Befähigung zu vertiefter selbstständiger wissenschaftlicher Arbeit
* Zusätzliche wissenschaftliche Leistungen im Sinne des § 25 Abs. 1 Nr. 4a NHG