Bei dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen ist zum 1. Oktober 2025 der Dienstposten der Leiterin bzw. des Leiters des Dezernats 3 zu besetzen.
Bewerben können sich erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen eines rechtswissenschaftlichen Studiums an einer Universität und eines anschließenden Vorbereitungsdienstes. Die Einstellung erfolgt durch Begründung eines Beamtenverhältnisses. Die Verwendung erfolgt in der Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt. Für die Besetzung der Stelle kommen auch Beamtinnen und Beamte der Laufbahngruppe 2.2 bis zur Bes.Gr. A 15 LBesO A NRW sowie vergleichbare Tarifbeschäftigte in Betracht. Bei Vorliegen der tariflichen Voraussetzungen erfolgt eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 13 der Entgeltordnung zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (EntGO TV-L). Die Stufenzuordnung wird bei der Einstellung geprüft.
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