* Sie begleiten Menschen im Rahmen der ambulanten Eingliederungshilfe:
Sie unterstützen Menschen mit Suchterkrankungen u. a. in der eigenständigen Bewältigung ihres Lebensalltags, bei administrativen Angelegenheiten, bei der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und bei der Wahrnehmung sozialer Kontakte, bei Kriseninterventionen
* Bedarfsermittlung und Umsetzung der Teilhabeplanung nach Vorgaben des Kostenträgers
* Koordination und Durchführung tagesstrukturierender Gruppenangebote, mit dem Ziel der Aktivierung und der Teilhabe am Leben im Sozialraum
* Mit der Fallführung verbundene administrative Aufgaben wie Dokumentation und Aktenführung
* Teilnahme an sozialraumorientierten Arbeitsgruppen auf Anforderung