Ihre Aufgaben
Erwartet wird die Sicherstellung des Lehrangebots der Fakultät Informatik durch grundlegende und spezialisierende Lehrveranstaltungen, auch in englischer Sprache, sowie die interdisziplinäre Zusammenarbeit mit anderen Fakultäten und Instituten der Ohm. Neben der Initiierung und Durchführung von Forschungsprojekten ist auch die Förderung des Technologietransfers zu Unternehmen erwünscht. Zum Aufgabenbereich einer Professur gehört die aktive Mitwirkung in der Selbstverwaltung der Fakultät und der Hochschule.
Ihr Profil
Sie verfügen über einen Hochschulabschluss in Medieninformatik oder Informatik. Wünschenswert ist eine einschlägige Promotion. Es soll mehrjährige Praxiserfahrung in mindestens einem der Bereiche AR- / VR-Technologien, 3D-Interaktionstechniken, 3D-Tracking-Technologien oder 3D-Computergrafik nachgewiesen werden. Gute Deutsch- und Englischkenntnisse, die eine qualifizierte Lehre in deutscher und englischer Sprache ermöglichen, werden vorausgesetzt.
Wünschenswert sind fundierte Kenntnisse in einem oder mehreren der folgenden Themengebiete:
1. Entwicklung von XR-Anwendungen, bspw. im Bereich Medizin, Industrie, Kultur oder Games
2. XR-Training und Simulation
3. Motion Capturing, Tracking and Analysis
4. Human-Centered Computing
5. Streaming in XR-Anwendungen
6. Privatsphäre und Sicherheit in XR-Umgebungen
Für die Besetzung dieser Stelle wird eine engagierte, teamorientierte und gestaltungsfreudige Persönlichkeit gesucht.
Einstellungsvoraussetzungen
Grundvoraussetzung ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium. Die besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit ist durch die Qualität einer Promotion oder durch ein Gutachten über promotionsadäquate Leistungen zu belegen. Vorausgesetzt wird die pädagogische Eignung, die in der Regel durch Erfahrungen in der Lehre, hochschuldidaktische Qualifikationen und durch eine Probelehrveranstaltung nachgewiesen wird. Besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden müssen in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis nachgewiesen werden, die nach Abschluss des Hochschulstudiums erworben sein muss und von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereiches ausgeübt worden sein müssen. In besonderen Fällen kann der Nachweis der außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübten beruflichen Praxis dadurch erfolgen, dass über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren ein erheblicher Teil der beruflichen Tätigkeit in Kooperation zwischen Hochschule und außerhochschulischer beruflicher Praxis erbracht wurde.
In das Beamtenverhältnis kann berufen werden, wer das 52. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Nach Erfüllung der beamtenrechtlichen Voraussetzungen ist die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit vorgesehen.
Menschen mit Schwerbehinderung werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt eingestellt.
Die Hochschule strebt insbesondere im wissenschaftlichen Bereich eine Erhöhung des Anteils von Frauen an. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich gewünscht. Die Ohm hat das Zertifikat „Familiengerechte Hochschule“ erstmals 2005 erworben.