1. Bearbeitung von aufsichts- und vertragsrechtlichen Fragestellungen der Bank in ihrer Funktion als Verwahrstelle für OGAW- und AIF-Fonds nach dem KAGB, inklusive der Prüfung des Aufsatzes des Fonds und des Vertragswerks des AIF selbst.
2. Rechtliche Begleitung der Liquidation geschlossener Fonds.
3. Bearbeitung von aufsichts- und vertragsrechtlichen Fragestellungen rund um die von CACEIS für OGAW- und AIF-Fonds erbrachten Fondsadministrationsdienstleistungen.
4. Rechtliche Betreuung des Lagerstellennetzwerkes der Bank.
5. Bearbeitung von aufsichts- und vertragsrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Verwahrung von Wertpapieren, der Abwicklung von Wertpapiergeschäften und Kapitalmaßnahmen sowie der Anbindung an Clearingstellen.
6. Rechtliche Begleitung bei der Implementierung der Verwahrung von Kryptowerten.
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