Bei der Direktion Zentrale Aufgaben, Zentrale Aufgaben 23 - Fortbildung, Einsatztraining, BGM besetzt das Polizeipräsidium Aachen - Dienstort: Aachen und Linnich - ab sofort eine Stelle als Koordinator (w/m/d) Fortbildung befristet bis zum 31.08.2026 in Teilzeit mit wöchentlich 30 Stunden. Das Polizeipräsidium Aachen ist als Kreispolizeibehörde im Ressort des Innenministeriums NRW räumlich für die Städteregion Aachen mit den Städten Aachen, Alsdorf, Baesweiler, Eschweiler, Herzogenrath, Monschau, Stolberg und Würselen sowie die Gemeinden Simmerath und Roetgen zuständig. Charakteristisch für die Städteregion Aachen sind die gemeinsamen Grenzen zu den Niederlanden und Belgien. Diese Lage im sogenannten „Drei-Länder-Eck“ stellt die Polizei Aachen vor besondere Herausforderungen. Leiter des Polizeipräsidiums Aachen ist Herr Polizeipräsident (in Vertretung) Andreas Bollenbach. Die Behörde ist in die Direktionen Gefahrenabwehr/Einsatz, Kriminalität, Verkehr sowie Zentrale Aufgaben und den Leitungsstab gegliedert. Entgelt/Eingruppierung: Die Eingruppierung richtet sich nach dem für das Land Nordrhein-Westfalen gültigen Tarifvertrag und seinen ergänzenden Regelungen (EG 11 Laufbahngruppe 2.1, Fallgruppe 1 in Teil I der Entgeltordnung zum TV-L NRW). Organisatorische Anbindung: Unterstellung: Leiter/-in Zentrale Aufgaben 23 Wird vertreten durch: Sachbearbeiter/-innen der ZA 23 Ihre neuen Aufgaben bei uns: · Erfassung der Fortbildungsbedarfe in der zentralen Fortbildung verschiedener Anbieter / Bildungsträger · Erfassung der Fortbildungsbedarfe in der dezentralen (örtlichen Fortbildung) · Konzeptionelle Weiterentwicklung datenbasierter Verfahren zur Erfassung von Bedarfen und Steuerung von Maßnahmen · Koordinierung jährlicher Meldeverfahren mit Anleitungsteil (für Eingabekräfte) · Eigenständige Organisation und Entwicklung dezentraler Fortbildungsveranstaltungen (Evaluation der Veranstaltungen) · Verwalten des Fortbildungsmittelkontingentes und Einberufung einer Fortbildungskonferenz · Verbesserung behördeninterner Meldeverfahren, sowie Korrespondenz mit Landesoberbehörden Erforderliche Voraussetzungen: Abgeschlossene Berufsausbildung zum/zur oder ein abgeschlossenes Studium (auch FH) im Bereich: · Betriebswirt(-in) Schwerpunkt Personal · Verwaltungsfachwirt(-in) · Fachwirt(-in) im Sozial- und Gesundheitswesen/für Gesundheit und Soziales · Fachwirt für Organisation und Führung · Bachelor Betriebswirtschaftslehre · Bachelor Wirtschaftspsychologie · Bachelor Soziologie oder · Angehörige des öffentlichen Dienstes, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen Tätigkeiten ausüben, die den erfolgskritischen Aufgaben dieser Stellenausschreibung vergleichbar sind und die über eine mehrjährige Diensterfahrung verfügen. Wünschenswerte Voraussetzungen: · Sehr gute Kenntnisse in der Anwendung von Microsoft Office (Excel, Word, Outlook) · Erfahrungen mit Softwareprogrammen zur Analyse · Erfahrungen mit Datenbanksystemen · gültige Fahrerlaubnis der Klasse B Darüber hinaus bringen Sie folgende Kompetenzen mit: Persönliche Kompetenzen: · Analytische Fähigkeiten · Ergebnisorientierung/Leistungsmotivation · Flexibilität im Handeln Soziale Kompetenzen: · Kommunikationsfähigkeit · Kooperationsfähigkeit · Teamfähigkeit Aufgabenbezogene Kompetenzen: · Fachwissen · Organisations- und Planungsfähigkeit Wir bieten Ihnen: · einen sicheren Arbeitsplatz · 30 Arbeitstage Urlaub pro Kalenderjahr bei einer 5 Tage Woche · eine tarifgerechte Bezahlung und Jahressonderzahlung · eine Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst (VBL) für Tarifbeschäftigte · vermögenswirksame Leistung · einen spannenden, abwechslungsreichen Arbeitsplatz mit guten Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten in einem kollegialen Umfeld · flexible Arbeitszeiten · behördliches Gesundheitsmanagement · ein vergünstigtes AVV-Job-Ticket · gute ÖPNV Anbindung Allgemeine Informationen: Das Arbeitsverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Es handelt sich um eine befristete Stelle bis zum 31.08.2026 in Teilzeit mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 30 Stunden. Die Beschäftigung ist im Sinne des § 14 Abs. 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz befristet. Die Befristung erfolgt mit Sachgrund. Es wird darauf hingewiesen, dass das Vorliegen gerichtlicher Vorstrafen sowie anhängige Straf- bzw. Ermittlungsverfahren zum Ausschluss vom Verfahren führen kann.